Käufer zahlt nicht
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Otto,
Ich bin zum 1.2 in eine neue Wohnung gezogen. Für meine alte Wohnung habe ich im Dezember einen Nachmieter gefunden, dieser wollte alle Möbel sowie die Küche übernehmen. Wir einigten uns auf den Betrag von 2200€. Bis heute hat er 1000€ bezahlt. Vereinbart war die Zahlung des kompletten Betrages bis spät. Ende Januar. Bei der Schlüsselübergabe kam der Herr nun auf mich zu und bat darum, den Restbetrag in 3 Raten á 400€ zu zahlen. Jeden Monat zum 15 sollte das Geld auf meinem Konto sein.
Ich vertraute (dummerweise) auf meine Menschenkenntnis und daher kam der Vertrag nur mündlich zustande. Es gibt jedoch viele Nachrichtenverläufe aus denen hervorgeht, wie wir uns geeinigt hatten. Auch wie er immer wieder beteuerte,dass Geld demnächst zu überweisen.
Meine Frage nun: Wäre ein Gang zum Anwalt sinnvoll? Oder besteht keine Aussicht auf Erfolg aufgrund des Fehlenden schriftlichen Vertrages? Welche Möglichkeiten gibt es das Geld einzufordern? Inkasso?
Ich hoffe sie können mir helfen und bedanke mich im Voraus.
Viele Grüße,
Philipp Jacobi
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Sie haben mit dem Nachmieter einen Kaufvertrag geschlossen, der auch mündlich wirksam ist.
Da Sie verschiedene mails mit entsprechendem Inhalt haben, können Sie diesen Vertragsschluss im Streitfall vor Gericht auch beweisen.
Ihre Aussichten, einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner zu bekommen, sind von daher gut.
Nach Ihrer Schilderung beläuft sich die restliche Forderung auf 1.200.- €.
Sie können das gerichtliche Mahnverfahren durch einen Anwalt oder ein Inkassobüro erledigen lassen, was Sie zunächst Geld kostet, das Sie ggf. vom Gegner erstattet bekommen.
Sie können das gerichtliche Mahnverfahren aber auch selber online durchführen, indem Sie die Seite www.online-mahnantrag.de aufrufen. In diesem Fall müssen Sie nur die Gerichtskosten vorauszahlen, die sich für den Mahnbescheid auf 35.50 € belaufen.
Mit freundlichen Grüßen
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