Jahresbilanz
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
könnten Sie mir, bitte, bei dieser Frage helfen?
Der Einzelkaufmann Fuchser hat zum 31.12.2014 folgenden Jahresabschluss erstellt:
Aktiva Bilanz zum 31.12.2014 Passiva
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (Provision) 12.000 €
Kapital 18.550 €
Bankguthaben 1.470 € Rückstellung für Gewerbesteuer 3.340 €
Kassenbestand 8.830 € USt.- Schuld 410 €
22.300 € 22.300 €
Im anschließenden Geschäftsjahr haben sich die folgenden Geschäftsvorfälle geeignet:
1 Die Provisionsforderung wird vom Kunden auf das Bankkonto
überwiesen
12.000 €
2 Die Miete für die Büroräume für den Zeitraum 01.07.2015 – 30.06.2016
wird an den Hauseigentümer überwiesen
(keine USt; § 4 Nr. 12 UStG)
4.000 €
3 Entnahme in bar 6.000 €
4 Die USt.-Schuld des Vorjahres wird an das Finanzamt überwiesen 410 €
5 Provisionsanspruch entsteht: 42.300 € zzgl. 8.037 € USt = 50.337 €
6 Reisespesen werden in bar verausgabt: 1.100 zzgl. 209 USt 1.309 €
7 Die Gewerbesteuer für das Vorjahr (lt. Steuerbescheid) wird an das
Finanzamt überwiesen
3.340 €
8 Abschlagszahlung auf den Provisionsanspruch (Buchung 5) geht durch
Banküberweisung ein
30.000 €
9 Gehälter der Mitarbeiter werden überwiesen
( Lohnsteuer und Sozialversicherung sind zu vernachlässigen)
3.100 €
10 Portokosten für ein Kundenrundschreiben werden bar gezahlt
(keine USt; § 4 Nr. 11b UStG)
850 €
11 Einkauf von Büromaterial 900 € zuzgl. 171 € USt; Banküberweisung
(das Material wird im Laufe des Geschäftsjahres vollständig verbraucht)
1.071 €
12 Kauf eines Grundstückes für ein neues Geschäftshaus
(Zahlung aus dem Bankkonto; keine USt; § 4 Nr. 9a UStG)
10.000 €
13 Vorauszahlung auf die Gewerbesteuer des laufenden Geschäftsjahres
durch Banküberweisung
4.500 €
Die Frage lautet:
Die Geschäftsvorfälle sind auf T-Konten zu buchen. Die Konten sind abzuschließen. Dabei
ist der Saldo des Vorsteuerkontos (USt.-Aufwand) auf das USt.-Schuldkonto zu übertragen.
Der Gewinn und die sich hieraus ergebende Gewerbesteuer ist zu ermitteln. Für die GewSt
ist von einem Satz von 14 % (entspricht Hebesatz 400 %) auszugehen, Hinzurechnungen
und Kürzungen sowie Freibeträge sind (vereinfachend) nicht zu berücksichtigen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Hallo,
im Anhang die Buchungen inkl. des Abschlusses. Bei Fragen können Sie sich jederzeit melden.
Freundliche Grüße
Hendrik Kuhn
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