Investitionsabzugsbetrag
Fragestellung
Ich bin freischaffender Architekt (Einzelkämpfer).
Meine Frau und ich sind zusammen Veranlagt. Habe zudem 3 Kinder, spielt hier aber keine Rolle.
In meinem Besitz befinden sich 2 PKW.
Einer nur Privat genutzt der andere PKW wird zu 95% Geschäftlich genutzt.
Nun möchte ich mir 2018 einen neuen Geschäftswagen anschaffen (ebenfalls 95% Geschäftlich genutzt). Hierfür möchte ich wiederum 2017 einen Investitionsabzugbetrag von 14.000 € (40% auf 35.000€) in der EkSt 2017 für den neuen Geschäftswagen gelten machen um meine Steuerlast entsprechend zu reduzieren.
Die Abwicklung und die Folgen für die Folgejahre ermittele ich gerade und sind überwiegend bekannt.
Jetzt zu meiner Frage:
Durch das Versterben meines Vaters vor einigen Jahren, habe ich Geld vererbt bekommen, womit ich den Geschäftswagen direkt und ohne Schulden, Kredit, Darlehn oder so etwas erweben könnte. Meine Frau und ich haben auf das Erbschaftsgeld gemeinsam Zugriff.
Frage:
Darf ich die Zahlung des neuen Geschäftswagens durch Privates Vermögen (Kapital) für meinen Geschäftswagen verwenden und entsprechenden Investitionsabzugbetrag für 2017 geltend machen, auch wenn ich das Geld nicht aus meinem Geschäft sondern aus der Erbschaft erworben habe? Muss ich erstens die Zahlungsmitteln (Erbschaft) angeben bzw. würde das Finanzamt das so zulassen?
Ist es soweit verständlich? Wenn noch Fragen sind gerne nachhaken.
Bitte um rechtsverbindliche Antwort.
MFG
L.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG kann genutzt werden, solange die Voraussetzungen vorliegen, unabhängig davon, ob die Investition aus Gewinnen oder aus Privateinlagen finanziert wird.
Wenn Sie das Geld aus der Erbschaft für betriebliche Zwecke verwenden, handelt es sich um eine Privateinlage, diese ist völlig unschädlich. Sie müssen hierzu dem Finanzamt auch keine gesonderte Mitteilung zu machen, allerdings empfielt es sich aus anderen Gründen, auch bei Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung Aufzeichnungen über Privateinlagen und -entnahmen zu führen, insbesondere um Überentnahmen vermeiden zu können.
Zu beachten ist, dass das begünstigte Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie den Pkw zu nicht mehr als 10 % privat nutzen.
In begründeten Zweifelsfällen haben Sie gegenüber dem Finanzamt darzulegen, dass der Umfang der betrieblichen Nutzung mindestens 90 % beträgt. Bei einem Pkw kann dies manchmal zu Problemen führen, deswegen sollten Sie darauf achten, Nachweise zu führen, beispielsweise ein Fahrtenbuch.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
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