Insolvenzverwalter
Fragestellung
Hallo,
mein Mann war selbständig und musste sich privat krankenversichern.
Die Firma ging leider insolvent.
Ab dem Tag nach Eröffnung der Insolvenz war er bei mir familienversichert und wenige Monate nach dem "Ende" der Firma fing er wieder als normaler Arbeitnehmer an und ist seither auch wieder selbst gesetzlich krankenversichert.
Über den Insolvenzberater wurde angeblich der damaligen Krankenversicherung die Insolvenz mitgeteilt.
Daraufhin sollten wir gemäß ihm der Krankenversicherung die Familienversicherungsbestätigung schicken, damit der "Versicherungsvertrag" beendet werden kann. Dies haben wir getan.
Allerdings will die Krankenversicherung bis heute die monatlichen Beträge und schickt ein Mahnschreiben nach dem Anderen (die Insolvenz war bereits Anfang 2011!). Es kommen ständig wieder solche Schreiben von immer wieder anderen Inkassobüros und Rechtsanwälten.
Leider bekommen wir auf unsere Fragen von dem Insolvenzberater keine Rückmeldung.
Können Sie uns sagen, ob die Pflicht zur privaten Krankenversicherung wirklich damals mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geendet hat?
Wie müssen wir uns verhalten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für die Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Wenn es sich um ein Einzelunternehmen von Ihrem Mann handelt, fällt der Vertrag über die private Krankenversicherung in die Insolvenzmasse. D.h. wenn keine Freigabe der privaten Krankenversicherung aus der Insolvenzmasse erfolgt ist, haftet die Insolvenzmasse für die monatlichen Beiträge und nicht Ihr Mann.
Daher wird der Insolvenzverwalter die Versicherung kündigen, um nicht die Insolvenzmasse mit weiteren Kosten zu belasten.
Sollten hier weitere Beiträge durch die private Krankenversicherung berechnet werden, ist Ihr Mann nicht in der Verpflichtung, sondern der Insolvenzverwalter. Ihr Mann sollte geleichwohl die die private Krankenversicherung auf den bestehenden Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung hinweisen, damit Ihr Mann nicht mit Beiträgen nach Abschluss des Insolvenzverfahrens belastet wird. Jedenfalls kann die private Krankenversicherung für die Dauer des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase keine Beiträge einfordern.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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