Insolvenzrecht
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage. Mein Exfrau und ich haben zusammen ein Haus gekauft und finanziert .
Meine Exfrau hat Privatinsolvenz angemeldet und ich sitze jetzt auf den monatlich Raten fest, da die finanzierende Bank Ihr eine Restschuldbefreiung gegeben hat.
Wir haben seiner eine Trennung- und Scheidungsfolgenvereinarung geschlossen, in der Sie die Hälfte der Kosten übernimmt. Ich habe einer Restschuldbefreiung nicht zugestimmt und trotzdem hat ihr das Insolvenzgericht eine Befreiung erteilt.
Meine Frage hierzu ist nun, ob das rechtlich so in Ordnung ist oder ob ich noch irgendwelche Möglichkeiten haben an mein Geld zu kommen ?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
leider ist das rechtlich so in Ordnung, wenn die Restschuldbefreiung vom Gericht erteilt worden ist und die Schuld mit zum Insolvenzverfahren gehört hat.
Auch wenn so ein Verfahren für jeden Gläubiger ungerecht ist, da er nun auf den Verbindlichkeiten "sitzen bleibt", ist die Regelung nach der InsO leider so. Ihren Unmut kann ich verstehen.
Denn die Insolvenzbefreiung betrifft nur Ihre Ehefrau.
Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung aus dem Bankvertrag haften Sie aber nach wie vor für den kompletten Betrag.
In § 301 Abs. 2 Satz 2 InsO ist nun aber ausdrücklich geregelt, dass der Insolvenzschuldner (Frau) auch gegenüber Mitschuldnern (Mann) in gleicher Weise frei wird wie gegenüber dem Insolvenzgläubiger.
Das bedeutet, die Restschuldbefreiung wirkt gegen Sie und hebelt damit sogar die Folgevereinbarung aus, nach der Ihre Ex-Frau ja eigentlich die Hälfte hätte zahlen müssen.
Das muss sie nun aaer aufgrund der Restschuldbefreiung nicht mehr.
Ob Sie damit einverstanden sind, ist irrelevant.
Leider habe ich derzeit keine bessere Mitteilung für Sie; aber die (ungerechten) gesetzlichen Regelungen sind nun einmal so.
Möglich wäre allenfalls noch, dass Sie Forderung eben nicht mit vom Verfahren umfasst worden ist. Das müsste dann anhand aller Unterlagen geprüft werden.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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