Hilfe beim Verständnis der FOBOSO Bayern
Fragestellung
Meine Frage lautet grundsätzlich, ob das Fachreferat für ein Vorrücken in die BOS 13, ohne Teilnahme an der Fachabiturprüfung, eine Rolle spielt. Laut § 22 Abs. 2 Nr. 2 müssen für ein bloßes Vorrücken die Jahrespunktzahlen in den Pflicht- und Wahlpflichtfächern mindestens 4 Punkte betragen, hier wird auf § 21 Abs. 3 Satz 1 verwiesen. Die Jahrespunktzahlen werden in § 21 Abs. 3 Satz 1 definiert, worin auf § 21 Abs. 1 Satz 4 Bezug genommen wird. § 21 Abs. 1 Satz 1-4 erläutern die Bildung der Halbjahresergebnisse in den Unterrichtsfächern, jedoch ist das Fachreferat ein Halbjahresergebnis nach § 21 Abs. 1 Satz 8.
Nun weiß ich mir nicht zu helfen, kann man sich das Fachreferat getrost Schenken, wenn man nur in die BOS 13 vorrücken will, oder nicht?
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
<p>Sehr geehrte(r) Fragesteller(in), </p> <p>vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:</p> <p>Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.<br /><br /> Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br /><br /> Mit freundlichen Grüßen<br /><br /> Daniel Hesterberg<br /> Rechtsanwalt</p>
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