Handelsrecht
Fragestellung
Hallo Herr Schröter,
ist es rechtlich möglich patentfreie Ware von einem Handelsunternehmen einzukaufen, die Verpackung zu wechseln und das Prokukt anschließend unter der eigenen Marke mit neuer EAN-Nummer zu verkaufen?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfragem die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
Die Umetikettierung ist dann unzulässig, wenn das Produkt durch Patent-, Marken- und sonstige spezielle Schutzrechte geschützt ist.
Besteht ein solcher Schutz nicht, greift § 4 Nr. 9 UWG. Danach nimmt ein Dritter in unlauterer Weise am Wettbewerb teil, wenn er Waren anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, oder aber eine vermeidbare Täuschung des Abnehmers über die betriebliche Herkunft herbeiführt.
Insoweit erfolgt hier eine Täuschung des Wettbewerbes. Soweit kein markenrechtlicher Schutz besteht, kann der Hersteller sich auf § 4 Nr. 9 UWG beziehen. In Ihrem Fall bleibt die Ware in der bisherigen Ausstattung erhalten. Es wird aber die Verpackung und die Markenbezeichnung geändert, was eine Täuschung des Wettbewerbes darstellt.
Ohne eine Zustimmung des Anbieters wird sich dieser auf das UWG berufen können, wenn er nicht ausdrücklich einer Umetikettierung zugestimmt hat.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Wettbewerbsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen