Haftung für Schulden des Ehemannes
Beantwortet
Fragestellung
Mein Ehemann (Zugewinngemeinschaft) besitzt eine GmbH und hat bei einer Bank ein Darlehen dafür aufgenommen, für das er auch privat haftet. Unser privates Wohnhaus gehört mir. Falls er dieses Darlehen nicht zurückzahlen kann, kann die Bank dann auf das Wohnhaus zugreifen?
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Fragenstellerin,
im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt Gütertrennung + Zugewinnausgleich.
Insofern können Gläubiger nicht auf Ihr Eigentum zugreifen und das Grundstück ist, solange alleine Sie Eigentümerin sind und es nicht unmittelbar vor einen Insolvenz an Sie "verschoben" wurde oder Sie selber das Darlehen mit unterschrieben haben sollten, zu 100 % vor einem Zugriff der Gläubiger sicher.
Gerichtlich durchsetzbare Korrekturansprüche verjähren ca. 4 Monate ab Erstaushändigung des Zeugnisses.
Setzen Sie dem AG per Fax eine Frist zur Änderung, wenn mündliche Gespräche nicht fruchten und er weiter auf der Erstellung eines derartigen Zeugnisses beharrt.
Über eine Bewertung mit 5 Sternen würde ich mich freuen. Bei Nachfragen bitte zuerst direkt hier im thread melden.
MfG
D. Saeger
- RA -
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