Grundsicherung für in Deutschland lebenden EU - Bürger
Fragestellung
Sehr geehrter Herr RA Bergmann,
Mein Freund ist Holländer 66,5 Jahre alt und ist seit gut drei Jahren mit seinem niederländischen Pass in Hamburg gemeldet. Es existiert eine Vereinbarung mit dem Vermieter, dass er statt Miete Malerarbeiten auf der Basis geringf Beschäftigung in dessen Wohnanlagen durchführt. Inzwischen ist er Lungenkrank und hat Arthrose etc. Da er in jungen Jahren in die USA ausgewandert ist und erst vor 8 Jahren nach Europa zurück gekehrt ist, hat er für die Altersrente in keinem europäischen Land ins Rentensystem eingezahlt. In den USA ebenfalls nicht. Es existiert auch keine private Rentenversicherung.
Frage: welchen Weg muss er einschlagen, um in Deutschland Sozialrente oder eine Existenzsicherung und eine kleine Wohnung zu erhalten. Er möchte in Deutschland bleiben, kann aber aus Krankheitsgründen nicht mehr arbeiten. Zwischenzeitlich hat er auch das Rentenalter erreicht. In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
S. Becker
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Antwort von Rechtsanwalt Jan Bergmann
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Art 1 des EFA, das die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet hat, ist jeder der Vertragschließenden verpflichtet, den Staatsangehörigen der anderen Vertragsstaaten, die sich in irgendeinem Teil seines Gebietes, auf das dieses Abkommen Anwendung findet, erlaubt aufhalten und nicht über ausreichende Mittel verfügen, in gleicher Weise wie seinen eigenen Staatsangehörigen und unter den gleichen Bedingungen die Leistungen der sozialen und der Gesundheitsfürsorge zu gewähren, die in der in diesem Teil seines Gebietes geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind. Auch Holland hat das Fürsorgeabkommen unterzeichnet.
Ihr Freund sollte deshalb Grundsicherung im Alter beantragen.Sofern dies abgelehnt wird sollten Rechtsmittel eingelegt werden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
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