Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Erbbaurechtes
Fragestellung
Ich habe ein Autohaus gekauft das sich auf ein Grundstück befindet was Erbpachtland ist mit einem Vertrag der noch 46 Jahre läuft. Das heißt ich habe das Erbbaurecht erworben. Nun wurde die Grunderwerbsteuer fällig die sich aus dem Kaufpreis des Objektes sowie die Gegenleistung ( jährl.ErbbauzinsxMultiplikator) zusammen setzt. Ist dies korrekt? Meine Vorbesitzer haben nur die Gegenleistung versteuert.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
§ 8 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz ordnet an, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung bemisst, ohne allerdings eine Aussage darüber zu treffen, wie dieser Wert festzustellen ist. Da das GrEStG insoweit schweigt, ist die Bewertung nach den allgemeinen Bewertungsvorschriftendes Bewertungsgesetzes vorzunehmen.
Der Grunderwerbsteuer unterliegt das erworbene Gebäude und der Wert des Erbbaurechts. Bei der Bewertung eines Erbbaurechts ist deswegen sowohl die einmalige Zahlung als auch der jährlich zu entrichtende Erbbauzins zu berücksichtigen. Hierbei wird mit dem sich aus Anlage zum Bewertungsgesetz ergebenden Vervielfältiger multipliziert.
Die Methode des Finanzamts scheint also korrekt zu sein.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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