GmbH & Spenden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemeinsam mit meinem Partner bin ich Gründer und Eigentümer der CAMPR GmbH www.campr.biz, Firmensitz in Deutschland. Wir haben eine Projekt-Managementsoftware entwickwelt, die wir im Rahmen einer Open-Source-Lizenz an Interessierte kostenlos zur Benutzung anbieten. Jeder kann die Software also frei benutzen, gehostet wird auf Servern in Deutschland.
Im Rahmen des Betreibens und Weiterentwicklung der SW fallen auf unserer Seite natürlich Kosten an (Betreiben der Server, etc.), die wir teilweise im Rahmen einer freiwilligen Spende der Community decken möchten. Ähnlich wie es andere Projekte wie bspw. Wikipedia etc. praktizieren. Spende würde tatsächlich Spende bedeuten ohne Gegenleistung (wie bspw. Lizenzen) unsererseits.
Meine Frage ist: Dürfen wir dies unter dem Konstrukt einer GmbH? Die kostenlose Verbreitung einer Software ist ja sicher gemeinnützig, allerdings gehen wir in der GmbH ja auch durchaus gewinnorientierten Tätigkeiten wie Unternehmensberatung nach.
Wie können wir das sauber trennen bzw. ist beides unter dem Dach der GmbH überhaupt möglich? Welche Alternativen gäbe es, um beides (Beratungsgeschäft und kostenlose Bereitstellung einer SW) zu trennen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
in der Anlage habe ich die Antworten auf Ihre Fragen mit weiterführenden Hinweisen hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Rechtsanwalt
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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in der Anlage habe ich Ihnen zur Kenntnis die Übermittlungsbestätigung der für Sie übermittelten Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung hochgeladen mit der Bitte um kritische Durchsicht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Rechtsanwalt
in der Anlage habe ich die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung hochgeladen. Bitte lassen Sie mich wissen, sofern Sie noch Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Rechtsanwalt