gewinnspielhotline
Fragestellung
bin von einer gewinnspielhotline angerufen worden.habe telefonisch meine kontodaten angegeben
sie haben aber keine schriftliche bestätigung von mir.muss ich trotzdem zahlen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Auch ein am Telefon abgeschlossener Vertrag ist wirksam und führt grundsätzliche dazu, dass eine Zahlungspflicht besteht.
2. Allerdings muss die Telefonhotline das Zustandekommen eines Vertrages beweisen, was in der Regel durch den Mitarbeiter erfolgt, der mit Ihnen telefoniert hat. Dieser ist Zeuge im Falle einer gerichtlichen Klärung.
3. im weiteren darf ein Unternehmen nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung zu Werbezwecken oder aber zum Abschluss eines Vertrages anrufen. Ein solches Verhalten kann grundsätzlich abgemahnt werden. Allerdings werden Sie hierfür die Dienste eines Rechtsanwaltes benötigen.
4. Sie können einen vermeintlichen Vertrag aber widerrufen. Da Sie keine Widerrufsbelehrung erhalten haben, können Sie den Vertrag auch nach Ablauf einer zweiwöchtigen Widerrufsfrist widerrufen. Etwaige Abbuchungen von Ihrem Konto sollten Sie ebenfalls widerrufen. Zahlungen leisten Sie nicht.
5. Wenden Sie sich daher schriftlich an das betreffende Unternehmen mit einem Einschreiben mit Rückschein, sowie einem einfachen Schreiben, welches ein Bekannter zur Post aufgeben sollte. Dieser sollte Ihnen dann auf einer Kopie bestätigen, wann er das Schreiben zur Post aufgegeben hat.
Das Schreiben sollte folgenden Inhalt haben:
" Die geltend gemachte Forderung aus einem Gewinnspielvertrag ist nicht berechtigt., Den Abschluss eines Vertrages bestreite ich. Rein vorsorglich erkläre ich hiermit den Widerruf meiner Willenserklärung auf Abschluss eines Vertrages. Zudem fechte ich den Vertrag wegen Täuschung an.
Von weiteren Anrufen, Werbebriefe, Rechnungen oder Mahnungen nehmen Sie bitte Abstand, da ich dieses Verhalten ansonsten abmahnen lasse."
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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