Gebrauchtwagen Gewährleistung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
Meine Frau und ich kauften am 15.11.2019 bei einem Gebrauchtwagenhändler ein Auto (EZ 04/2015 , 100300 km, Kosten: 11350 €). Beim Kauf wurde der TÜV neu gemacht, sowie ein Service-Check. Beim Räderwechsel (kurze Zeit später) mussten bereits die Bremsbelege ausgetauscht werden (bezahlte der Händler dann auch, nach verhandlungsversuchen seinerseits - Kosten: ca. 155 €). Unser Kfz-Mechaniker meinte, dass das Fahrzeug so den TÜV nicht hätte bestehen können. Daher sind wir bei folgendem Problem stutzig geworden: Nun ist bei einem Rückruf des Herstellers in der Ford-Werkstatt aufgefallen, dass ein Scheinwerfer sowie der Katalysator ausgetauscht werden müssen (Kosten: über 1800 €). Bleiben wir auf diesen Kosten sitzen oder muss der Händler diese übernehmen, da innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf die gesetzliche Gewährleistung gilt und die Beweislast hinsichtlich der Mängel bei ihm liegt?
Mit freundlichem Gruß
Nicolas Schneider
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
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