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Bernhard Schulte (Rechtsanwalt)
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Sendung vom 28.10.2013
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Fristbeginn bzw -ende Vorverkaufsrecht Hauskauf
| Preis: 50 € | Immobilienrecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Beantwortet von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Fragestellung
Wir haben einen Kaufvertrag für einen Hauskauf geschlossen. Verkäufer und Käufer haben den Notar so verstanden, dass die Frist mit der Zustellung des Kaufvertrags, also wenige Tage nach Unterschrift bei Notar beginnt. Nun heißt es aus dem Notariat, der Kaufvertrag muss erst wirksam werden, soll heißen es müssen alle Genehmigungen der Kommune, also Ablehnung des Vorkaufsrechts der Kommune, Bescheinigung nach GVO vorliegen. Vorher würde der Vertrag nicht wirksam und die Zweimonatsfrist beginnt erst dann.
Bei uns heißt das Unterschrift Mitte Februar und Zustellung dann wenige Tage später oder erst Ende März als der GVO Bescheid vorliegt
Bei uns heißt das Unterschrift Mitte Februar und Zustellung dann wenige Tage später oder erst Ende März als der GVO Bescheid vorliegt
Antwort des Experten
Gut, dann melde ich mich gleich gegen 09:00 Uhr unter der genannten Nummer.
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Bewertung des Kunden
Kompetente Beratung. Sehr freundliches Gespräch.
Danke für das angenehme Telefonat von eben. Schön, dass ich helfen konnte. Über eine Bewertung würde ich mich freuen.
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)