Frage zur Eigenbedarfskündigung
Fragestellung
Guten Tag Herr Schulte,
wir möchten unser vermietetes Einfamilienhaus verkaufen, das wir im Herbst 2008 gekauft und seit dem 1.1.2013 an eine Familie mit 4 Kindern vermietet haben.Diese Familie wollte das Haus auch ursprünglich kaufen, durch eine Trennung ist das Thema aber nicht mehr relevant. Aktuell wohnt die Mutter mit 3 Kindern in dem Haus.
Nun möchte meine Nichte und deren Ehemann das Haus kaufen. Sie erwarten das erste Kind im April und benötigen mehr Platz als sie es in der gemieteten Wohnung haben. Unser Plan war es, unseren Mietern wegen Eigenbedarf mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen. Nun habe ich erfahren, dass wir persönlich überhaupt nicht den Mietern kündigen können sondern meine Nichte erst das Haus kaufen muss und dann erst wegen Eigenbedarf kündigen kann. Ist das wirklich so richtig? Meine Nichte wollte das Haus quasi erst nach dem Auszug der Mieter Ende Juli übernehmen, weil sie auch eine Förderung für junge Familien beantragt hat und das wohl nicht bei Vermietung gilt. Gibt es eine andere Lösung?
Vielen Dank für Ihre Antwort und beste Grüße,
Christine Haßler
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
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Schulte
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