Frage ob eine Behinderung entscheidungserheblich ist
Fragestellung
Ich streite aktuell als Student mit der Stadt wegen der Verleihung eines Studienaufenthalts.
Ich will eine grobe Einschätzung von Ihnen.
Der Student befindet sich aktuell im zweiten Semester. vorher gab es Urlaubssemester bzw. Studiengangswechsel.
Der Student behauptet das:
1. ADHS im Erwachsenenalter war ihm unbekannt bzw. blieb undiagnositizert wegen mangelnder Aufklärung. auch ist es in Deutschland erst seit vorkurzem untersucht. zb Elvanse Adult ist erst seit Juni 2019 in Deutschland fuer Erwachsene verkäuflich.
2. Er behauptet ADHS sei mit Medikamenten und Nachteil-ausgleichen behebbar.
3. Da ADHS langezeit un-aufgedeckt blieb, entwickelte er begeleitende psychische Erkrankungen wie depressive Anpassungsstörung. Diese mussten gesondert behandelt und deswegen musste ich zahlreiche Antidepressiva ausprobierien, die mit Nebenwirkungen verbunden war.
Die ambulante Behandlung sei abgeschlossen und laut einem Gutachten von MDK ist eine Reha empfohlen, da die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist.
4. Er war wegen den unbehandelten Symptomen anfaellig bei Nebenjobs fuer Mobbingsattecken.
Er behauptet vorm Gericht, dass er gute Leistung nach der Reha erbringen wird, nachdem die Ambulante behandlung mit deren Nebenwirkung abgeschlossen ist bzw. Reha gemacht ist bzw. er braucht nicht mehr zu arbeiten, da er Studienkredit hat.
Stadt behauptet keine Erfolgsaussichten wegen vorherigem Studienverhalten.
In wie weit sind diese Umstaende als Entscheidungserheblich betrachtet werden?
Die Kriterien der seelischen Behinderung zur Eingliederungshilfe sind gegeben
(die seelische Gesundheit weicht mehr als 6 Monate vom alterstypischen Zustand ab und eine
Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist nach der Einschätzung des MDKS mithoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten)
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sonja Stadler
Sehr geehrter Ratsuchender,
aufgrund der durch Sie gemachten Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn nicht bereits aufgrund des vorangegangenen "Herumstudierens" eine endgültige Nichteignung zum Studieren belegbar geworden ist, dann halte ich es für möglich, dass die Klage erfolgreich sein wird. Dafür kommt es aber auf eine Vielzahl von Einzelumständen an.
Sehr wahrscheinlich wird man in eine Hauptsacheverfahren entweder medizinische Unterlagen zu Rate ziehen oder aber aufgrund eines Sachverständigengutachtens die Studiereignung und den Gesundheitszustand des Klägers beurteilen.
Es käme auch darauf an welchen Grad der Behinderung man aufgrund von ADHS anerkennt und inwieweit sich das aufs gewählte Studienfach auswirkt. Insgesamt halte ich es durchaus für möglich, dass das Gericht die seelische Behinderung als Grund für die Studienverzögerung anerkennt. Es ist aber eben auch nicht ausgeschlossen, dass die Beeinträchtigung so groß ist, dass es unwahrscheinlich ist, dass ein Studium abgeschlossen wird. Da ADHS nicht in allen Fällen eine Schwerbehinderung im rechtlichen Sinne darstellt und außerdem auch vielfach keine Einschränkung im Alltag oder im Studium darstellt, die von Ihnen geschilderten Konsequenzen führt, wird man das dem Gericht möglichst deutlich vermitteln müssen.
Die geänderten Rahmenbedingungen sprechen jedoch für eine deutlich verbesserte Prognose hinsichtlich des Studienerfolgs. Ob man das Gericht überzeugen kann, das hängt aber von Einzelheiten ab, die Sie am besten mit einem spezialisierten Kollegen direkt besprechen. In Ihrem Fall wäre das wohl ein Rechtsanwalt für Ausländerrecht.
Bezüglich der Justiz und der Wahrnehmung von ADHS muss man auch vorsichtig sein, wie man die Einschränkungen kommuniziert ohne abgestempelt zu werden, insbesondere, wenn es wie in Ihrem Fall derart gravierende Probleme gibt. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Stadler
Rechtsanwältin
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In wie weit gilt das auch im allgemein beim Benachteiligungsverbot zb wie bei meinem Fall? ist das nur bei Nachteilausgleiche?
Ich habe dem Gericht gezeigt, dass der Miserfolg nicht wegen ADHS war, da sowas durch Medikamente behebbar ist.
Die Nachteile waren das:
1. Nebenwirkungen der ambulanten Behandlung, da die Antidepresiva zeit brauchen und ausprobe etc.
2. Mobbingsattecke im Berufs und Haushalt. Habe das nachgewiesen z.b wie meine fristlose kuendigung vom Studentenwerk angenommen wurde, weil ich hausfriedensbruch bzw Mobbing bzw Diskriminerung vom Hausmeister erlebt hatte.
etc
Sie müssen sich von jemandem beraten lassen, der die ganze Akte kennt.
Nach Ihrer Ausgangsfrage beeinträchtigt Sie ADHS. Und da wenn, dann ADHS eine anerkannte Behinderung ist, dann müsste man auch diese Argumentation fahren. Eine Erkrankung als Folge von Mobbing, das wäre im Verfahren eine komplett andere Strategie.
Ein Nachteilsausgleich wäre auch eher im Rahmen des Studiums zu prüfen. In Ihrem Fall wäre es eher so, dass es darum geht zu belegen, warum Sie so lange gebraucht haben und nur mäßig erfolgreich studiert haben. Das sind aber verschiedene Dinge.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Stadler
Rechtsanwältin