Finanzielle Unterstützung der erwachsenen Tochter bei deren Hausumbau
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
Im Zuge unseren jährlichen Einkommensteuererklärung (meine Frau und ich, beide angestellt, Kl. 3&5) habe ich eine Frage bzgl. der Möglichkeit einer steuerlichen Berücksichtigung, hört sich eigentlich einfach an, aber ich bin momentan etwas verwirrt und benötige daher fachlichen Rat:
Meine Frau hat ihre Tochter (37 Jahre, verheirat, 2 Kinder) finanziell mit ca. 9000,-€ bei deren Hausumbau (wohnen gegenüber von uns) unterstützt, indem sie spontan 2 Handwerkerrechnungen aus eigener Tasche bezahlt hat.
Meine Frage: Können wir (meine Frau und ich) das irgendwie steuerlich geltend machen (Unterstützung, Spende, ...?).
Oder kann das nur mein Schwiegersohn tun, indem er die Handwerker-Lohnkosten entsprechend in seiner eigenen Steuererklärung unter den allgemeinen Ausgaben angibt ? Wäre das dann rechtens, wenn die Zahlung eigentlich durch meine Frau erfolgt ist ?
Wie ist hier die beste Vorgehensweise ?
Herzlichen Dank und Gruß
M. S.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten,
Für einen Abzug dieses Betrages in Ihrer Steuererklärung sehe ich leider keine Möglichkeit.
Für Sie käme ein Abzug im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (Unterhaltsaufwendungen) in Frage, wenn Ihre Tochter und Ihr Schwiegersohn unterhaltsbedürftig wären und selbst (zusammen mit ihrem Mann) über nur geringe Einkünfte und wenig Vermögen verfügen würden.. Aufgrund der Umstände, dass diese gerade bauen gehe ich davon aus, dass regelmäßige Einkünfte vorhanden sind und daher keine Bedürftigkeit im steuerlichen Sinne vorliegt.
Ein Abzug in der Steuererklärung Ihres Schwiegersohnes ist möglich, sofern er und Ihre Tochter in dem Haushalt bereits leben, es sich also nicht um einen Neubau handelt. Im Anwendungsschreiben des Finanzministeriums steht:
Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung durch den Steuerpflichtigen ist auch möglich, wenn die Aufwendungen für die haushaltsnahe Dienstleistung, Pflege- oder Betreuungsleistung oder die Handwerkerleistung, für die der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten hat, von dem Konto eines Dritten bezahlt worden sind.
Es wäre natürlich zu prüfen, ob durch den Hausumbau der Höchstbetrag von 6.000 EUR p.a. nicht schon ausgeschöpft ist und die zusätzlichen Aufwendungen ins Leere laufen. Sollten aber zusammen mit den selbst bezahlten Rechnungen insgesamt noch keine Lohnkosten von 6.000 EUR zusammen gekommen sein, so ist ein Abzug dieser Kosten in der Steuererklärung Ihres Schwiegersohnes möglich.
Ich hoffe Ihre damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Viele Grüße und einen schönen Sonntag!
Knut Christiansen
Steuerberater
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Ihnen auch noch einen schönen Sonntag!
Gruß M. S.