Familienversicherung?
Fragestellung
Guten Tag Frau True-Bohle,
ich bin männlich, 63 Jahre alt und ab 01.12.2019 Rentner. Aufgrund der hohen Belastung im Job und der zusätzlichen Belastung durch meine Krebserkrankung, wird meine Frau Ihre Arbeitsstelle
zum 31.12.2019 kündigen. Sie selbst kann ab 01.06.2021 in Rente gehen.
Für die Überbrückungszeit (17 Monate) würden wir ALG I beantragen, wobei lt. telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter schon feststeht, dass eine 1/2 jährige Sperrzeit verhängt wird. Wäre meine Frau während dieser Zeit trotzdem über die Arbeitsagentur krankenversichert?
Alternativ denken wir aber auch daran, auf ALG I zu verzichten und meine Frau, die in diesem Fall ohne weitere Tätigkeit und Einkommen bleiben würde, in meiner Krankenversicherung (BKK Euregio) mit zu versichern. (Familienversicherung)
Gibt es diese Möglichkeit überhaupt in der Krankenversicherung der Rentner?
Schönen Dank für Ihren Epertenrat,
H. P.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich ist Ihre Frau auch im Falle der Verhängung der Sperrzeit versicherungspflichtig. Sie ist dann krankenversichert. Die Beiträge werden von der Bundesagentur gezahlt.
Etwas überrascht bin ich angesichts der Mitteilung, dass eine 1/2 jährliche Sperrzeit verhängt werden würde. Die Höchstdauer beträgt 12 Wochen. Im Falle Ihrer Frau kann es aber wegen der Eigenkündigung zu einer Verkürzung der Bezugsdauer des ALG 1 kommen. § 148 SGB II sieht dieses vor.
Aber es kommt nur dann zu einer Sperrzeit, wenn Ihre Frau keinen wichtigen Grund für die Kündigung gehabt hat. Das müsste natürlich im Einzelnen geprüft werden. Angesichts der Belastungssituation könnte ein Grund angenommen werden.
Soll kein ALG I beantragt werden, kann Ihre Frau auch bei Ihnen familienversichert werden. Beantragen Sie dann die Aufnahme zeitig, damit keine Versicherungslücke entsteht.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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