Existenzgründung Gewerbeanmeldung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
Mein Lebenspartner und ich arbeiten an einer Internetseite über die Stadtführungstouren angeboten werden sollen. Diese sollen online buchbar sein und von angestellten Freelancern ausgeführt werden. Außerdem möchten wir wenn die Web Site gut läuft ins Affiliate Marketing einsteigen. Mein Partner ist aus den Staaten und hat ein Freelance Visum als Stadtführer. Welche rechtlichen Schritte müssen wir gehen. Was muss beantragt werden. Geht das überhaupt mit dem derzeitigen Visum meines Partners? Ich könnte wenn dies schneller und einfacher ist erst einmal als alleiniger Firmengründer starten, allerdings möchte ich dass es sobald wie möglich unter seinem Namen läuft, mit mir als Partner.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Meisel
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchende,
die einfachste und schnellste Art ist die Gründung einer GbR. Hier benötigen Sie einen GBR Vertrag (Satzung) in der die Verhältnisse zwischen Ihnen geregelt sind. Insbesondere ist hier geregelt, wie hoch die jeweilige Beteiligung ist, welche Gewinnausschüttungen vorgenommen werden und wer Geschäftsführer ist.
Für den Beginn sollte sie Beide an der GbR zu 50 % beteiligt sein. Sie sollte hierbei die alleinige Geschäftsführung übernehmen, da das Visum Ihres Partners hinsichtlich der Tätigkeit beschränkt ist.
Für die Gründung der GBR ist zunächst ein GBR Vertrag zu formulieren und zu unterschreiben.
Dann melden Sie das Gewerbe der GbR bei dem Gewerbeamt an und beantragen bei dem zuständigen Finanzamt eine Umsatzsteuernummer.
Dies ist zunächst ausreichend, wobei Sie in Bezug auf die Steuernummer einiges an Geduld mitbringen sollten.
Sie können alternativ auch eine Unternehmensgesellschaft gründen (Mini GmbH), was den Vorteil einer Haftungsbeschränkung hat. Da es sich um eine Kaiptalgesellschaft handelt, wäre hier aber ein Steuerberater zu beauftargen, was mit Kosten verbunden ist, die bei der GbR zunächst nicht anfallen.
Sobald Ihr Partner eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis hat, kann er in der GbR ebenfalls als Geschäftsführer auftreten.
Hinsichtlich der Formulierung eines GbR Vertrag stehe ich gerne für eine weitergehende Beratung zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
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in dem formular ist punkt 1 der im handels- genossenschafts- und vertragsregister eingetragene name, sowie der ort und die nummer des eintrags. wir sind dort doch aber noch gar nicht eingetragen? lässt man das feld einfach frei oder kommt dort hinein, wie die gbr heißen wird?
Viele Grüße
ist es pflicht einen GbR Vertrag mit der Anmeldung einzureichen?
des weiteren bin ich im Punkt 15 des Fromulares etwas unsicher. Was genau sollten wir dort eintragen? Wie würden Sie die Tätigkeit korekt beschreiben bei der eventuell Affiliate Marketing über die Website involviert ist und Touren über die Seite gebucht werden können?
Außerdem würde ich gern wissen wieviel sie berechnen für die Erstellung eines Vertrages, wenn dieser zwingend notwendig ist?
Mit freundlichen Grüßen
Meisel
Mit freundlichen Grüßen
Meisel
Wenn Sie alleiniger Geschäftsführer werden, ist dies im Gesellschaftsvertrag zu regeln und in der Gewerbeanmeldung so anzugeben. Aus meiner bisherigen Praxis ist der GbR Vertrag nicht bei der Gewerbeanmeldung beizufügen.
Geben Sie hier wie auch im Gesellschaftsvertrag Marketing ein. Wenn dies als Oberbegriff nicht ausreichend ist geben Sie Markteing und Internetreiseportal ein.
Die Erstellung eines GbR Vertrag kostet EUR 119,- inkl. Umsatzsteuer.
Viele Grüße