EU Rente und Privates Veräusserungsgeschäft
Fragestellung
Hallo,
ich bekomme EU Rente unbefristet und habe einen 450 € Job . Ich habe vor kurzen ETC gekauft Bitcoin , Gold und Silber sowie reale Bitcoin. . Ist der verkauf innerhalb eines Jahres Schädllich für die Eu Rente und wie schaut es nach einem Jahr haltedauer Aus? Es sind ca 8000€ gewinn zu realisieren! Was könnte man tun das die Rente ehalten bleibt?
Schöne Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sonja Stadler
Sehr geehrter Ratsuchender,
auf Grundlage der durch Sie zur Verfügung gestellten Informationen benantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es handelt sich bei den jetzigen Buchgewinnen im Falle von deren Realisierung um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese sind regelmäßig nicht gegenüber der Rentenversicherung anzugeben, da es sich nicht um einen Verdienst handelt sondern um eine andere Einkunftsart.
Diesbezüglich gibt es auch leider keine Frist mehr für einen steuerfreien Gewinn aus diesen Einkunftsarten sondern nur noch den Steuerfreibetrag von derzeit 801 € für Alleinveranlagte und 1602 € für gemeinsam Veranlagte. Insoweit bietet es sich an die Gewinne so zu steuern, dass diese nicht unbedingt im selben Jahr anfallen. Alles was den Freibetrag übersteigt ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, wobei im Zeitpunkt des Verkaufes erst einmal die Abgeltungssteuer pauschal abgezogen wird.
Falls Sie wegen Ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenze Bedenken haben, dann empfehle ich Ihnen zur Absicherung Sie sich noch einmal mit der deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen und sich schriftlich bestätigen lassen, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen in Ihrem Fall nicht angerechnet werden. Im Übrigen empfiehlt sich dann unter dem Gesichtspunkt Ihrer individuellen steuerlichen Situation eine Verteilung der Gewinne auf gegebenenfalls mehrere Jahre, damit Sie möglichst wenig davon versteuern müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Stadler
Rechtsanwältin
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