Erwerb eines neuen Motorrads in Dänemark
Fragestellung
Hallo,
Ich habe folgende Frage: Wenn ich in Dänemark ein neues Motorrad zum Preis von 15.000 € netto als Privatperson erwerbe, muss ich in diesem Fall immer die Ust. i. H. 19% bezahlen? Oder gibt es Ausnahmen? Die Einfuhr in die BRD würde durch mich selbst organisiert werden.
Vielen Dank.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von yourXpert.
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten.
Der Erwerb neuer Fahrzeuge (zu denen per gesetzlicher Definition auch Motorräder gehören), unterliegt innerhalb der der EU immer der Umsatzsteuer im Bestimmungsland. Das heißt, der Erwerber muss die Umsatzsteuer in seinem Land anmelden und die Umsatzsteuer entrichten. Dieses gilt auch explizit für Privatpersonen, also Nichtunternehmer.
Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn das Fahrzeug nicht mehr als neu im Sinne des Gesetzes gilt. Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn es im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6.000km zurückgelegt hat oder nicht älter als sechs Monate ist.
Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt des Erwerbs und muss spätestens 10 Tage nach Erwerb beim für ihn zuständigen Finanzamt angemeldet und bezahlt werden. Die Anmeldung erfolgt über ein gesondertes Formular (https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=5FD80B541391BE1C91EF).
Die zuständigen Behörden erhalten automatisch Bescheid, wenn ein neues Fahrzeug zugelassen wird. Insofern erhält das Finanzamt dann auch darüber Kenntnis, wer das Fahrzeug erworben hat.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Umsatzsteuer?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen