Erbvertrag und Teilungsplan
Fragestellung
Nach dem Tod des Letztverstorbenen (Vater) geht es uns zunächst nur um die Beantwortung folgender Frage:
Am 24. April 1984 wurde von unseren Eltern sowohl ein Aufteilungsplan (siehe 3 Anlagen) als auch ein Erbvertrag (weiter 3 Anlagen als Auszug) erstellt.
Vom Nachlassgericht ging uns jetzt nur die Eröffnungsniederschrift über den Erbvertrag zu.
Welcher Vertrag ist denn nun gültig????
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,<br /> <br /> das Nachlassgericht hat den notariellen Erbvertrag vom 24.4.1984 Urkundsrolle 234/1984 eröffnet. Dieser muss dem Eröffnungsprotokoll auch beigelegen haben und ergibt sich aus dem Vermerk (Stempel) der Rechtspflegerin.<br /> <br /> Die Erbenstellung der Kinder ergibt sich auch nur aus dem Erbvertrag. Wahrscheinlich ist im anderen Vertrag (232/1984) die gegenständliche Aufteilung unter den Erben geregelt und wohl eine Schenkung. Genaueres kann ich dazu aber leider nicht sagen, da mir der vollständige Inhalt der Urkunden nicht vorliegt.<br /> <br /> Wenn Sie unsicher sind, reichen Sie den Vertrag beim Nachlassgericht rein.<br /> <br /> Ich gehe davon aus, dass beide Verträge gültig sind. Die Erbenstellung ergibt sich wahrscheinlich nur aus dem Erbvertrage (234/1984). Was die Erblasser gewollt haben, ist durch Auslegung beider Verträge zu ermitteln. Im Teilungsvertrag (232/1984) sind Pflichtteilsverzichte enthalten. Diese erstrecken sich jedoch auf den ersten Erbfall (Tod der Mutter 2009).<br /> <br /> Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg!<br /> <br /> Mit freundlichen Grüßen<br /> K. Standke
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