Erbschaftsteuererklärung
Fragestellung
Guten Tag,
mein Onkel war Einzelkind und nach dem Tod seiner Mutter (vor 20 Jahre) hat sich um das Erbe nicht gekümmert. Mit meinem Erbschein(ich bin auch Alleinerbin von ihm) habe ich dann den Erbschein für den bereits verstorbenen Onkel beantragen und bekommen. Er bzw ich habe cca 7000€ von der Mutter/Oma´s Sparrbuch überwiesend erhalten.Das war vor 4 Wochen, aber weiß nicht ob etwas von Schulden offen gibt.
Ich muss meine Erbschaftsteuererklärung bis zum 11.04 abgeben. Wird für diese 7000€ eine andere Erbschaftsteuererklärung gemacht, oder ich muss diese Summe jetzt eintragen und wo?
Vielen Dank
Diana Stölzle
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann handelt es sich bei diesem Betrag um einen (Teil) des Erbes Ihres Onkels, das er wiederum eigentlich vor 20 Jahren geerbt hat. Er hat es damals allerdings versäumt, dieses Sparbuch zu kündigen und auf sein Konto zu übertragen.
Dann tragen Sie diesen Wert bitte in Zeile 64 der Erbschaftsteuererklärung ein und fügen Sie eine kurze Erläuterung sowie eine Kopie des Sparbuches bzw. der Überweisung für das Finanzamt bei (einfach den Hintergrund dieses Betrages erläutern). Da Sie diesen Betrag direktt von Ihrem Onkel geerbt haben (er hat diesen Betrag bisher wie gesagt nur noch nicht auf seinen Namen umgeschrieben), ist dazu keine weitere Erbschaftsteuererklärung notwendig. Sollten Sie Probleme haben, die Steuererklärung bis zum 11.04. fertig zu stellen, so gewährt das Erbschaftsteuerfinanzamt in der Regel auch immer eine Fristverlängerung. Meistens reicht ein kurzes Telefonat mit dem Sachbearbeiter aus um zumindest 4 Wochen Fristverlängerung zu erhalten.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Abschließend bedanke ich mich für eine positive Bewertung, wenn Sie mit meiner Beratung zufrieden waren.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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