ERbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Fragestellung
Hallo,
ich benötige eine Möglichkeit die Erbschaft von meiner Schwester (verstorben kein Testament, kein Ehemann, keine Kinder, keine Eltern mehr vorhanden) an mich, den Bruder, weiter direkt an meinen Neffen zu geben. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus. Danke !
Ich möchte also die Erbschaft des Hauses nicht annehmen, und statt dessen das Haus direkt von meiner verstorbenen Schwester an meinen Neffen geben OHNE erst Erbschaftssteuer und dann Schenkungssteuer zahlen zu müssen!!!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Ihr Neffe kein Erbe ist, würde eine "Weitergabe" eine Schenkung darstellen, die Schenkungssteuerpflichtig ist.
Wenn Sie das Erbe jedoch ausschlagen, geht das Erbe an den, der geerbt hätte, wenn der ausschlagende Erbe nicht gelebt hätte, § 1953 BGB. Die Ausschlagung der Erbschaft stellt keinen neuen schenkungsteuerlichen Tatbestand dar. Der nachrückende Ersatzerbe wird so behandelt, als wäre er direkt testamentarisch bedacht worden. Falls in der Erbfolge noch jemand vor Ihrem Neffe steht, müsste gepüft werden, ob derjenige auch bereit ist, auszuschlagen.
Über diese Gestaltung könnten Sie eine doppelte Besteuerung vermeiden.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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