Erbrecht
Fragestellung
Mutter (verwitwet, mit Lebensgefährten eine Wohnung, keine Vollmacht) meines Freundes(einziger Sohn, kein Kontakt) ist verstorben. 1) Beerdigungskosten: Möglichkeit die Beerdigungskosten vom Kontoguthaben der Verstorbenen zahlen, bei Erb-Ausschlagung? Gehen Beerdigungskosten vor Schulden der Verstorbenen? 2) Wie findet man am Besten raus, wieviel Schulden die Verstorbene hatte? 3) Wenn man das Erbe annimmt, ist man auch für die Wohnung zuständig, obwohl der Lebensgefährte ebenfalls dort wohnt?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Christian Janssen
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für die Beauftragung.
Ich würde Ihnen empfehlen das Erbe auszuschlagen, da Sie sonst Gefahr laufen für die Schulden und die Beerdigungskosten in Anspruch genommen zu werden.
Beste Grüße
Rechtsanwalt Janssen
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