Erbrecht
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Umfeld ist vorgestern jemand verstorben.
Ich habe nun die Frage, wie es sich verhält wenn ein Ehepartner verstirbt, es kein Testament gibt und neben dem überlebenden Ehepartner ein unverheirateter Sohn (40 Jahre alt) da ist.
Die Frage lautet, wie hoch in % der Anspruch meinerseits in der Situation als Sohn wäre?
Mit freundlichen Grüßen
O. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache kurz telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
An dieser Stelle unterstelle ich, dass der Erblasser mit seinem Ehepartner in Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Dann erhält der überlebende Ehepartner 25% aus dem Ehegattenerbrecht und 25% aus der Zugewinngemeinschaft, also eine Erbquote von zusammen 50%.
Die übrigen 50% werden unter den Abkömmlingen aufgeteilt. Da hier nur ein Abkömmling, nämlich der 40-jährige Sohn, vorhanden ist, erhält dieser im Wege der gesetzlichen Erbfolge eine Quote von 50%.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt