Einkommensteuererklärung 2019
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 2 Stunden
Fragestellung
Guten Tag Herr Thomas,
folgender Fall liegt mir dieses Jahr vor, und ich bin mir nicht sicher ob ich die Kosten in der Steuerklärung absetzen kann. Ich bin Arbeitnehmer (kein Unternehmer oder Selbständiger,...)
Im Normalfall kann ich Unfallkosten ja im Zusammenhang mit der Fahrt zum Arbeitplatz mit dem eigenen PKW angeben.
Ende lletzten Jahres hab ich mein Auto verkauft und bin teilweise mit den öffentlichen zur Arbeit gefahren. Zwischendurch hab ich mir wochenweise ein Mietwagen genommen und bin damit zur Arbeit gefahren. Es gab nun einen Schaden am Mietwagen (Fremdverschulden aber Unbekannter) ... es kam also die beim Mietwagenanbieter abgeschlossene Kaskoversicherung zum Einsatz, jedoch musste ich de leider sehr hohe Eigenbeteiligung mit € 950,- begleichen.
Kann ich diesen Eigenanteil nun in der Einkommensteuererklärung als Unfallkosten mit angeben ?
Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort.
Freundlichst grüsst
F.T.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Herr T.,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn der Unfall oder die Beschädigung auf dem Weg von oder zur Arbeit bzw. während des Parkens während der Arbeitszeit entstanden ist, sind die Kosten als Werbungskosten abziehbar. Das Finanzamt verlangt allerdings in der Regel Nachweise, z.B. polizeiliches Unfallaufnahmeprotokoll, um glaubhaft zu machen, dass der Schaden tatsächlich mit den Fahrten zur Tätigkeitsstätte in Verbindung steht. Ohne solche Nachweise ist eine Anerkennung der Werbungskosten meistens nicht zu erreichen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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