Einkommenssteuer
Beantwortet von Steuerberater Patrick Peiker
Fragestellung
Hallo,
ich werde ab 15. Februar für ein holländisches Unternehmen mit Sitz in Amsterdam arbeiten und auch von Holland aus bezahlt. Ich wohne aber in Deutschland und arbeite in meinem Homeoffice. Jetzt steht im Vertrag, dass ich die Steuer in Deutschland selbst abführen muß. Wie gehts das mit der Einkommensteuer, Renten- und Arbeitslosenversicherung? Wie geht das mit dem Arbeitgeberanteil? Zahlt die Firma auch 50% von meiner privaten Krankenversicherung wie in Deutschland?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Ihre Fragen kann ich auf Grundlage Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten:
Steuerrechtliche Behandlung Ihrer Arbeitnehmereinkünfte:
Sie haben in Deutschland Ihren Wohnsitz, deshalb sind Sie gem. § 1 Abs.1 EStG in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Für Ihre Einnahmen für die Tätigkeit für Ihren niederländischen Arbeitgeber ist somit in Deutschland Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und möglicherweise Kirchensteuer zu bezahlen.
Ihr Arbeitgeber ist nicht in Deutschland ansässig, somit unterliegt er nach § 38 Abs.1 Nr.1 EStG nicht der Verpflichtung für Sie Lohnsteuer abzuführen. Sie müssen deshalb selbst vierteljährlich Steuervorauszahlungen nach §37 Abs.1 EStG an das Finanzamt zahlen. Die Vorauszahlungen sind jeweils zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres fällig. Damit das Finanzamt die Vorauszahlungen berechnen kann, müssen Sie dem Finanzamt mitteilen, dass Sie Arbeitnehmereinkünfte beziehen, für die kein Lohnsteuerabzug stattfindet. Zudem müssen Sie dem Finanzamt die Höhe Ihres Jahresbruttogehaltes und der als Sonderausgaben davon abziehbaren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung mitteilen (hierzu noch weitere Ausführungen im Folgenden). Sie erhalten dann einen Vorauszahlungsbescheid mit allen für die Vorauszahlungen von Ihnen erforderlichen Daten.
Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung:
Gemäß Artikel 11 Abs.3 a) der europäische Verordnung (EG) 883/2004 Artikel 11 Abs.3 a) unterliegen Sie den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Landes, in dem Sie Ihre Beschäftigung ausüben. Da Sie in Deutschland im Homeoffice tätig sind, sind Sie somit in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Sie sind somit in Deutschland krankenversichert, rentenversichert und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld im Falle einer Arbeitslosigkeit.
Somit müssen Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.
Ihr Arbeitgeber ist gemäß § 28a SGB IV dazu verpflichtet die Sozialversicherungsbeiträge anzumelden und abzuführen. Das kann bei ausländischen Arbeitgebern häufig zu Problemen bei der Lohnabrechnung führen, da diese keine deutschen Sozialversicherungsbeiträge berechnen und bei den Sozialversicherungsträgern anmelden können. Es ist deshalb nach Artikel 109 der europäischen Verordnung (EWG) Nr. 574/7 möglich, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren die Sozialversicherungsbeiträge selbst anzumelden und abführen. Es ist dabei vorgesehen, dass Ihnen der Arbeitgeber den von ihm zu tragenden Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ebenfalls auszahlt, damit Sie diesen abführen können.
Sollten Sie die Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber treffen die Beiträge selbst anzumelden und abzuführen, müssen Sie als privat Krankenversicherte Person Ihre Beschäftigung zunächst bei der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden, über die Sie zuletzt versichert waren. Die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge sind dann immer monatlich anzumelden und an die Krankenversicherung zu zahlen. Die Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung wären dann natürlich separat an diese zu bezahlen.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet haben zu können. Sollten noch Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne bei mir melden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Für weitere Hilfestellungen bezüglich der steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen bin ich Ihnen gerne im Rahmen einer separaten Beauftragung behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
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ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.
Bei der Annahme Ihres Auftrags habe ich übersehen, dass die Deadline zur Beantwortung Ihrer Fragen bereits heute um 15 Uhr endet.
Ich bitte um Verlängerung der Deadline bis morgen 15 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
Mit freundlichen Grüßen