Einbürgerung
Fragestellung
Hallo, es geht um meinen Einbürgerungsantrag. Ich bin nämlich seit 11 Jahren in Deutschland. Bin zwecks Studium hierher gekommen. Ich habe erfolgreich mein Studium abgeschlossen und arbeite seit 11/2 Jahren. Ich habe meine Tochter in 2014 bekommen. Nun möchte ich zusammen mit meiner Tochter eingebürgert werden. Zur Zeit besitze ich eine Niederlassungserlaubnis.
Mein Problem ist folgendes: ich komme ursprünglich aus Kamerun. Als ich meinen Antrag stellen wollte, stellte ich fest,dass ich meine Geburtsurkunde verloren habe. Nach Rücksprache mit meinen Eltern, die in Afrika wohnen,musste eine neue Urkunde mit Gerichtsbeschluss ausgestellt werden. Die neue Urkunde habe ich zu meinen Unterlagen für die Einbürgerung beigefügt. Die Geburtsurkunde sollte wohl auf Echtheit in Afrika nachgeprüft werden laut Sachbearbeiter. Da sie neue ist, verlangt die deutsche Botschaft in Kamerun nach alten Unterlagen von mir wie Taufpass, Schulzeugnisse und noch dazu 3 Zeugen, die bestätigen können ,dass ich es in der Tat bin und noch dazu 360 euros. Diese Dokumente habe ich leider nicht mehr. Alles was ich noch besitze ist mein Abiturzeugnis von 2001.
Meine Fragen:
Würde mein Abitur ausreichend? Sind alle diese Dokumente notwendig? Ich habe 2 Geschwister hier in Deuschland könnten sie nicht als Zeugen fungieren?
Muss das alles sein? wurde das alles nicht geprüft als ich mein Visum beantrug? Viele meine Freunde haben ohne Probleme ihre Einbürgerung erstattet bekommen.
Ich erfülle alle Voraussetzungen.
Ich habe vor einen Anwalt einzuschalten, ich möchte wissen, ob es sich lohnt.
Danke
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Es ist an sich schon richtig, dass aktuelle Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heirats- oder Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil, Urteil über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, usw.) vorzulegen sind.
Wenn hier aber eine neue Urkunde innerhalb eines rechtskräftigen Verfahrens in Kamerun erstellt wurde, sehe ich keine Notwendigkeit, dieses noch weiter zu führen und andere Beweismittel herauszuziehen, da dieses unzumutbar wäre und ein rechtlich in Kamerun anerkanntes Verfahren in Abrede stellen würde.
Sicherlich ist eine amtliche Übersetzung und Beglaubigung notwendig und auch das Abiturzeugnis reicht da nicht allein aus, aber drei Zeugen sind zu viel und Ihre zwei Verwandten würden genügen.
Weisen Sie die Behörde darauf hin und bitten Sie um Benennung von Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung, die dieses nach meiner Meinung der Behörde vorsehen, ich kenne keine.
Auch ich rate ansonsten zu einer anwaltlichen Vertretung.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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