Eigenbedarfskündigung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
vor einiger Zeit holte ich Ihren Rat ein und ließ einen Immobilienvertrag von Ihnen prüfen. Nochmals vielen Dank hierfür.
Nun ist alles abgewickelt, der endgültige Grundbucheintrag ist erledigt.
Es handelt sich um eine drei-Zimmer-EG Wohnung, in der sich noch Mieter befinden. (Leider) muss ich nun eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, damit ich selbst in die Wohnung ziehen kann.
Ich erbitte Ihre Hilfe bei der Formulierung dieser Kündigung und ihre Expertise, damit ich nichts "falsch" mache und die Kündigung so gut es geht "wasserdicht" ist.
Ich weiss bereits, dass ich den Eigenbedarf gut begründen muss und es eine Widerspruchsklausel geben muss.
Ein paar Eckdaten, damit Sie mir bei der Formulierung helfen können:
- ich bewohne derzeit eine zwei-Zimmer Mietwohnung (ganz in der Nähe der "neuen" Wohnung) und möchte nun in meine erworbene Eigentumswohnung umziehen (anderes Eigentum besitze ich nicht)
- einen Raum möchte ich als Arbeitszimmer nutzen, da ich unbedingt für meine Tätigkeit ein abschließbares Büro benötige (ich bin Psychologin und arbeite - neben einer Festanstellung - freiberuflich als Sachverständige für Familiengerichte).
Das ist es im Grunde - andere "handfeste" Gründe für Eigenbedarf habe ich im Grunde nicht. Ich lebe allein und habe keine Kinder. Ist das ausreichend?
Derzeit bewohnt eine Familie mit Schulkind die Wohnung - aber erst seit einem Jahr - d.h. die Kündigungsfrist beträgt nur drei Monate. Die Familie weiss schon Bescheid und baut derzeit ihrerseits ein Fertighaus im selben Ort und hätte natürlich am Liebsten, dass ich "warte" bis deren Haus fertig ist, bevor sie umziehen.
Bei mir ist es so, dass ich schon noch ein paar Monate warten kann, aber zu lange auch nicht... da es auch finanziell eine Mehrbelastung ist, wenn ich die Wohnung abbezahle und noch Miete bezahlen muss (die Mieteinnahmen der Wohnung decken meine Kosten nicht komplett).
Wie formuliere ich die Eigenbedarfskündigung am besten?
Benötigen Sie noch weitere Angaben?
Haben Sie Tipps oder einen Rat für mich?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe.
Mit Besten Grüßen,
S. K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei übersende ich Ihnen einen entsprechende Formulierung für die Kündigung.
Bitte ergänzen Sie das Kündigungsschreiben und versenden es an jeden Mieter gesondert mit Einschreiben Rückschein oder lassen es per Boten überbringen.
Hinsichtlich der Schönheitsreparaturen habe ich Ihnen entsprechende Optionen angeführt.
Soweit Sie sich mit den Mietern auf einen späteren Kündigungs- und Auszugstermin verständigen sollte diese schriftlich und bestmöglich in Form einer Kündigung durch die Mieter zu dem dann vereinbarten Zeitpunkt erfolgen.
Mit besten Grüßen
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