Doppelte Haushaltsführung
Fragestellung
Ich habe am 20.12.2019 geheiratet. Bin 73 Jahre alt (Rentner). und wohne in einer Eigentumswohnung in Waiblingen.
Meine Frau wohnt in ihrer Eigentunswohnung in Kirchheim/T.
Sie ist noch berufstätig und kommt am Wochenende zu mir nach Waiblingen.
Welche Möglichkeiten haben wir für doppelte Haushaltsführung,
muss sie einen Nebenwohnsitz anmelden?
Können wir die gefahrenen KM am Freitag zu mir und am Sonntag zur Arbeitstelle abetzen?
Können weitere Kosten abgesetzt werden?
mfG
Heinz Erhart
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Herr Erhart,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Ihre Frau aus beruflichen Gründen eine doppelte Haushaltsführung begründet hat, kann sie die Kosten im Rahmen der Höchstbeträge geltend machen. Dies umfasst auch ein Familienheimfahrt pro Woche (einfache Strecke x 0,30 €), wenn ein Pkw benutzt wird und dieser Pkw kein kostenfreier Dienst-Pkw ist.
Wichtig ist, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen bei Ihnen ist.
Ob die Wohnung als Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet ist, ist nicht wesentlich.
Es können daneben die Kosten der Wohnung am Beschäftigungsort abgesetzt werden, höchstens jedoch 1.000 € pro Monat.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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