Darlehen oder Schenkung
Fragestellung
Meine Mutter verkauft demnächst ihre Wohnung und zieht aus Altersgründen in unsere Stadt.
Durch das Eigenkapital meiner Mutter bzw. Verkauf ihrer Wohnung (ca. 500.000€, davon 100.000€ bereits als Schenkung an mich umgesetzt) und einem Darlehen von mir und meiner Frau (ca. 150.000€) wird die neue Wohnung finanziert. Sowohl ich als auch meine Frau treten dabei zu gleichen Teilen als Besitzer auf.
Ich möchte gerne wissen, ob es Sinn machen würde, mit meiner Mutter einen Mietvertrag abzuschliessen und einen Teil des restlichen Darlehens per Miete allmählich "abzuschmelzen".
Ortsüblich wären ca. 12€ pro Quadratmeter. Das würde eine monatliche Kaltmiete von ca. 1140€, jährlich 13.680€ bedeuten. Geht das?
Gibt es dadurch evtl. noch andere fiskalische Vorteile?
Und wäre meiner Mutter dadurch ein lebenslanges Wohnrecht gesichert?
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage!
es bieten sich einige Varianten der Gestaltung. Mal sehen was ich hier abdecken kann:
1. Der von Ihnen gegebene Sachverhalt
Verstehe ich richtig, dass die zu vermietende Wohnung an Ihre Mutter jeweils 50% Ihnen und Ihrer Ehefrau gehören. Sie haben ein Darlehen von 150.000 Euro aufgenommen und 100.000 Euro Eigenkapital (Schenkung Ihrer Mutter) eingebracht.
Natürlich können Sie die Wohnung an Ihre Mutter vermieten. Vom Finanzamt wird auch anerkannt, wenn die Miete nur 67% der ortüblichen Miete beträgt. Dies wäre aus steuerlicher Sicht zu empfehlen, da Ihre steuerpflichtigen Einkünfte niedriger sind. So stehen dann den Mieteinnahmen die Zinsen und die Abschreibung gegenüber.
Sie könnten ein langfristiges Mietverhältnis eingehen, um Ihre Mutter eine entsprechende Sicherheit zu geben. Von einem offiziellen notariell eingetragenen Wohnrecht rate ich ab, da dies steuerrechtlich Ihr Vorhaben zunichte macht. Wenn ein unentgeltliches Wohnrecht besteht...
2. Die 100.000 Euro wären kein Geschenk, sondern ein endfälliges Darlehen Ihrer Mutter an Sie
So hätten Sie weitere steuerlich wirksame Ausgaben, Ihrer Mutter Einnahmen, welche zur Zahlung der Miete mitgenutzt werden können. Aber letztlich wäre eines Gesamtbetrachtung auch in schenkungs- und erbschaftssteuerlicher Sicht zu beachten.
Sonnige Grüße
Ralph Arens
OnlineSteuerberater aus Bielefeld
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