Darf Vermieter ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen?
Beantwortet
Fragestellung
Darf ein Vermieter nach Abschluss, d.h. Unterzeichnung des Mietvertrages, ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen, und das Mietverhältnis davon abhängig machen, bzw. diese Klausel nachträglich in den Mietvertrag einfügen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Frage beantworte ich Ihnen anhand der mir zur Verfügung stehenden Informationen verbindlich wie folgt:
Sie sprechen von der Unterzeichnung des Mietvertrages, sodass ich davon ausgehe, dass der Mietvertrag bereits von Mieter und Vermieter unterzeichnet wurde.
In dem Fall ist bereits ein Mietvertrag zu den im Vertrag näher bezeichneten Konditionen (immer die Gültigkeit der einzelnen Klauseln unterstellt) zustande gekommen.
Der Vermieter kann daher von Ihnen verlangen, dass Sie Ihren Pflichten aus dem Mietvertrag nachkommen. Aus Ihren Schilderungen schließe ich, dass eine Klausel, die Ihnen vorgibt, Ihrem Vermieter ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, im Mietvertrag nicht enthalten ist.
Dann müssen Sie Ihrem Vermieter auch kein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Ihr Vermieter kann auch nicht nachträglich einseitig den Mietvertrag um eine entsprechende Klausel ergänzen. Hierzu bedürfte es Ihrer Zustimmung.
Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Sollten Unklarheiten bestehen, benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Bianca Rönn
-Rechtsanwältin-
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