Coaching Vertrag Rücktritt
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin gewerblich als Handelsvertreter der Allianz tätig. Vor einigen Wochen habe ich nach einem Ersttelefonat mit einem Mitarbeiter von Frau Griwatz beigefügtes Angebot zahlungspflichtig bestellt. Im Telefonat wurde mir die individuelle Unterstützung zugesagt. Leider hat sich nun herausgestellt, dass ich lediglich ein Training gebucht habe. (so nach einem Streitgespräch mit dem Unternehmen auf WhatsAPP)
Die Leistungen: Designs erstellen, Videos erstellen, Post schreiben usw. werden nicht von dem Unternehmen erbracht. Ich muss diese LEistungen alle selbst erbringen, sie würden nur bei Fragen helfen. Das im Angebot genannte Coaching besteht tatsächlich aus einen Videokurs. (siehe Bildschirmausdruck) Ein anderes Training gibt es nicht. Nach meiner Aufforderung der Zeitabrechnung für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen wurde nicht eingegangen.
Nun wurde das Modul = Videos für die 8. Woche freigeschaltet. Damit wäre das Coaching beendet, obwohl es tatsächlich nur Videos waren. Ich befürchte, dass anschließend die Login-Daten gesperrt werden.
Wie kan ich mich verhalten? Ich würde vom Vertrag zurücktreten bzw. anfechten. Das Angebot wurde am 15.05.2020. Letzte Woche habe ich um eine andere Lösung gebeten und würde die bisher erbrachten Leistungen pauschal 500 € bezahlen. Allerdings besteht das Unternehmen auf Zahlung des Gesamtpreises von 3.500 €, da mir ja die Videos zur Verfügung gestellt wurden und ich die Leistung hätte in Anspruch nehmen können.
Ich bitte um Ihre Expertenmeinung.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrter Fragesteller (Name soll gemäß yourxerpt anonym bleiben)
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Ich habe mir die Unterlagen angesehen und halte das Angebot auch für missverständlich und in dem Umfang, den Sie erhalten haben, den Preis für unangemessen.
Sie sollten daher eine schriftliche Erklärung an das Unternehmen senden, dass Sie den Vertrag wegen einer Täuschung nach § 123 BGB anfechten. Hierbei muss allerdings von der Gegenseite eine Arglist vorliegen. Das ist im Einzelfall schwer zu beweisen.
Die weitere Frage ist die des Rücktritts. Dafür müsste man die Rechtsnatur des Coaching Vertrages ergründen. Hier wird vertreten, dass es sich um einen Vertrag sui generis (Eigener Art) handelt oder um einen Werkvertrag oder um einen Dienstvertrag.
Hier darf ich Sie bitten, noch die AGB hochzuladen, damit man hier näheres nachsehen kann, als was die Gegenseite den Vertrag einstuft. Das ist nicht zwingend bindend, doch ein Anhaltspunkt.
Man muss auf einen Rücktritt nach Werkvertrag wegen Mängeln abstellen, dafür ist aber streng genommen erst einmal die Möglichkeit einer Nacherfüllung einzuräumen. Haben Sie das getan ? Also aufgefordert, dass die Gegenseite die entsprechenden Leistungen, von denen Sie ausgegangen sind, noch erbringt ?
Beim Dienstvertrag gibt es keinen klassischen Rücktritt, sondern dann eine Kündigung wegen Nichterfüllung.
Man kann sicherheitshalber auch alle Elemente in das Schreiben aufnehmen, doch ich würde gerne wie gesagt noch vorher die AGB sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Draudt
Rechtsanwältin
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