Betrieblich Kosten mit privatem Girokonto bezahlt.
Fragestellung
Hallo Herr Christiansen,
ich habe die ersten Rechnungen an meine neu gegründete GmbH (Unter anderem auch die Notarkosten der GmbH-Gründung) von meinem privaten Girokonto aus bezahlt und mir die entsprechenden Summen nach Eröffnung des Geschäftskontos zurücküberwiesen. Gerne würde ich natürlich auch diese Kosten steuerlich absetzen, hier bin ich mir jedoch unsicher, wie ich vorzugehen habe. Ich erfasse alle Belege mit LexOffice und weise diese direkt den Zahlungsbewegungen auf meinem Geschäftskonto zu.
Ist es ausreichend, den Überweisungen von meinem Geschäftskonto an mein privates Girokonto, (welche ich zum Zweck der Kostenerstattung getätigt habe) die entsprechenden Rechnungen zuzuweisen, welche ich für die Firma mit meinem privaten Girokonto bezahlt habe, um diese dann steuerlich absetzen zu können?
Ich hoffe aus der Frage geht meine Problematik hervor, für mich als jungen Existenzgründer ist bei steuerlichen Angelegenheiten vieles noch mit Unsicherheit verbunden.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit Gruß und Dank
J. L.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert! Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich handelt es sich ja bei den Überweisungen um Auslagenerstattungen an Sie als Geschäftsführer. Sie können die entsprechenden Rechnungen dann als Betriebsausgabe geltend machen, wenn die Rechnungen ansonsten auf Ihre GmbH als Rechnungsempfänger ausgestellt sind. Sie weisen also die eigentlichen Rechnungen dann den Überweisungen auf Ihr Konto zu. Der Betriebsausgabenabzug wird nicht versagt, nur weil Sie die Rechnungen erst verauslagt haben.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Sonst melden Sie sich gerne, damit ich Ihre Rückfragen beantworten kann. Das ist selbstverständlich kostenlos möglich.
Schöne Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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Vielen Dank.