Baukosten für eine Wohnung/Büro
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Blum,
kurz zum Rahmen: Ich bin Einzelunternehmer, habe in meinem privaten EFH welches ich selbst bewohne im Keller eine Betriebsstätte, die 25% der Wohnfläche ausmacht.
Ich überlege, um Gewinn zu mindern, auf meine beiden am Haus angrenzenden Garagen eine Aufstockung vorzunehmen in Form einer kleinen 1 oder 2 Raumwohnung, in etwa 40m².
Hierbei bin ich in allererster Linie darum bemüht Gewinn zu mindern. Die zukünftigen Mieteinnahmen (entweder als Büro oder per AirBNB, sprich gewerbliche Vermietung) stehen dabei weniger im Vordergrund).
Ich würde gerne wissen inwieweit dieser Invest tatsächlich Gewinnmindernd sein kann, vor allem ohne eine langfristige Abschreibung.....
Sprich: Wie kann ich das Unterfangen angehen, so, dass ich direkt abziehbare Aufwendungen erzeuge.
Sobald der Bau fertiggestellt wird würden die Räume Gewinne erzielen, geplant als gewerbliche Einnahmen aus Vermietung.
Vielen Dank für ihre Antwort, im Vorraus
Mit freundlichen Grüßen
J. D.
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Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrter Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage! Im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert beantworte ich Ihnen gerne die gestellten Fragen vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu dem Sachverhalt verändern das rechtliche Ergebnis.
Ich kann mich leider nicht daran erinnern in dem Fall ein Angebot abgegeben zu haben, hätte ich auch nicht gemacht!
Ich empfele Ihnen folgenden Gesetzestext.
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html
Angeben können Sie in Ihren Erklärungen natürlich viel, z. B. Erhaltungsaufwand usw. Aber einer überprüfung hält das auf keinen Fall stand.
Gerne stehe ich für Rückfragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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