Autounfall
Fragestellung
Ich habe mit dem Auto meines Verlobten nach einem Streit einen Unfall gebaut.
Ich bin betrunken (1,2 Promille) gegen einen Straßenlaterne gefahren.
Dritte wurden nicht geschädigt.
Er hat eine Vollkaskoversicherung. Es handelt sich um einen Ferrari und der Schaden wird auf 30-40.000€ geschätzt laut Gutachter. Ich habe kein eigenes Auto und auch nicht viel Geld.
Nun möchte die Polizei eine Zeigenaussage von ihm. Kann er diese Aussage verweigern,
ohne dass diese negative Auswirkungen auf seinen Versicherungsschutz hat?
Die Verischerung möchte von ihm wissen, ob er mir das Auto freiwillig überlassen hat.
Er weiß nicht was er angeben soll, denn normalerweise nutze ich sein Auto öfter, aber in dieser speziellen Situation wollte er mich nicht fahren lassen, da ich betrunken war und wir gestritten haben.
Kann seine Versicherung das Geld von mir zurückfordern?
Wie verhalten wir uns richtig und vermeiden unnötige Kosten?
Ich habe keine Punkte und war vorher nicht auffällig.
Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Der geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsatzlich ist es so, dass man nicht verpflichtet ist, zur polizeilichen Vernehmungen zu erscheinen. Als Verlobter hat man zudem ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht hat und der Staatsanwaltschaft. Das heißt, Ihr Verlobter sollte dort keine Angaben und Äußerungen tätigen. Die Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht darf keine nachteiligen Folgen haben.
Bezüglich der Verhältnisses zur Versicherung kommt es auf den Inhalt des Versicherungsvertrags an. Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer die Pflicht, alle für den Leistungsfall erforderlichen Angaben zu tätigen, weil die Versicherung sonst nicht leistungspflichtig ist. Abschließend lässt sich eine Aussage dazu aber nur nach Einsicht in der Vertrag tätigen. Welche Angaben getätigt werden sollten strategisch gegenüber der Versicherung, kann daher nur nach Einsicht des Vertrags beurteilt werden. Verschweigen oder unwahre Angaben dürfen nicht getätigt werden, weil man sich schnell im Bereich des Betrugs befindet.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Ende können Sie mich in der Angelegenheit beauftragen, wenn Sie bedarf haben. Nutzen Sie die Kommentarfuntion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
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