Aufteilung des Erbes bei drei Erbberechtigen "Mutter und zwei Söhne"
Fragestellung
Eine Frage zum Thema ERBRECHT hätte ich an Sie und würde mich wirklich sehr freuen, wenn Sie mir diese, als "Dritte Meinung", in auch für einen Laien verständlichen Worten, beantworten würden.
Mein Vater ist im vergangenen Jahr leider verstorben.
Ein Testament gibt es nicht.
Er hinterlässt seine Ehefrau und zwei eigene Söhne, eine Immobilie mit einem Verkehrswert von
ca. € 350.000,-- sowie Edelmetall im Wert von ca. 30.000,--.
Dies wird jetzt einvernehmlich verkauft.
Wir drei sind also, meines Wissens, Erben1.Grades und gleichermaßen erbberechtigt.
Was auch bereits notarisch und vollumfänglich gerichtlich, einschl. Grundbuchänderung, festgeschrieben wurde.
Zu welchen Anteilen nun aufgeteilt wird, tja, da gibt es anscheinend und für mich unverständlicherweise, unterschiedliche Meinungen unter den RA´n, wie ich bereits feststellen musste.
Einmal heißt es, die Mutter bekäme 2/4, also 50% des Nachlasses, die beiden Söhne teilen sich die weiteren 50% jeweils zur Hälfte, also je 1/4!
"Aktuell" heißt es, von meiner RA´in, die mich bereits mit mehreren Mandaten bestens und zu meiner vollsten Zufriedenheit, vertreten hat, die sog. "Achtellösung" käme hier zur Anwendung!?
Allerdings ist sie keine reine Anwältin für Erbrecht, sondern vertritt die unterschiedlichsten Rechtsgebiete!
In Zahlen spricht Sie hier also von einem Erbanteil von gesamt ca. 50.000,--, jeweils für die beiden Söhne.
Ist dies so korrekt?
Falls ja, wie rechnet sich dies??
Sehr freuen würde ich mich, wenn Sie mir hier bitte, vielleicht auch mit Zahlen, ausgehend von dem vermutlichen Verkehrswert der Immobilie sowie des Edelmetalles, helfen könnten,
Licht ins Dunkel zu bringen!
Ihnen herzlichen Dank im voraus und freundliche Grüße aus Oberfranken
bp
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich glaube zu wissen, wie das Problem zu stande kommt. Ich denke beide Anwälte haben in gewisser Weise recht.
Zunächst ist für Sie ausschlaggebend, wie hoch Ihre Erbquote laut Erbschein ist. Dort müßte drin stehen, das Sie und Ihr Buder Erben zu 1/4 geworden sind. Das ist auch korrekt.
Wenn der Nachlass also insgesamt 380.000 € beträgt, erhalten Sie davon 95.000 €.
Die Frage ist jedoch, ob Ihr Vater tatsächlich Alleineigentümer der Immobilie war. Oder ist auch Ihre Mutter Miteigentümerin zu 1/2 der Immobilie? In diesem Fall würde in den Nachlasswert Ihres Vaters nur der hälftige Wert der Immobilie (175.000 €) fallen. Die andere Hälfte gehört dann Ihrer Mutter aufgrund ihres Miteigentumanteils.
Die Erben teilen sich deshalb nur die Hälfte des Vaters. Nur dieser Teil kann vom Vater vererbt werden. Von dieser Hälfte erbt die Frau 1/2 und die Söhne jeweil 1/4 laut Erbschein.
Dann würde die Frau zuzüglich zu ihren grundsätzlich hälftigen Miteigentumsanteil nochmals 1/4 (=die Hälfte von 1/2) erhalten und die Söhne teilen sich den restlichen 1/4 Anteil, so dass jeder 1/8 Miteigentumsanteile hat (=Hälfte von 1/4).
Es muss daher zwischen Erbquoten und Miteigentumsanteilen an der Immobilie unterschieden werden. Am besten verdeutlich man sich dies, wenn man sich das Immobilieneigentum als Tortendiagramm darstellt.
Das heißt, dass Sie Erbe des Vaters in Höhe von 1/4 geworden sind und sich diese Erbschaft an der Immobilie mit 1/8 Eigentumsanteilen auswirkt.
Sollte Ihre Mutter nicht Miteigentümerin der Immobilie gewesen sein, dann kann ich die Ausffassung Ihrer zweiten Rechtsanwältin nicht nachvollziehen.
Ich hoffe, dass ich es verständlich erklären konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
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