Passwort vergessen?
ODER Login mit Google
  • Meine Beratungen
  • Kostenlos registrieren
  • Hilfe & Service
Angebot einholen

Aufhebung des Vertrages

| Preis: 149 € | Immobilienrecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Bernhard Schulte

Sehr geehrter Herr Schulte,

das Ziel ist es, den angehängten Vertrag mittels eines anderen Vertrags oder Agreements per sofort aufzuheben. Als Entschädigung für die entgangenen zukünftigen Leistungen (Wasserentnahme) sowie für die erbrachten Leistungen - Beteiligung an den Kosten für Errichtung des Brunnens sowie der Pumpe etc.möchten mein Bruder und ich einen bestimmten Betrag an beide Parteien zahlen - uns sozusagen aus dem Vertrag und deren Verpflcihtungen "freikaufen". Dies tun wir für unsere Mutter, die mit meinem Vater (verstorben) diesen Vertrag mitunterzeichnet hat.

Dafür brauche ich von Ihnen heute ein Text/Schriftstück mit dessen Hilfe wir dieses Ziel erreichen.
Bitte informieren Sie mich, ob Sie dies heute erstellen könenn und was es kostet.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Chudowski

Anhang: Vertrag von 1996

Sehr geehrter Fragesteller,

dann werde ich Ihnen den Vertragsentwurf zur eigenen Verwendung vereinbarungsgemäß per Email innerhalb der vereibnarten Zeit übersenden.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte

Rechtsanwalt

War diese Antwort hilfreich?

Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienrecht?

Raten Sie nicht weiter!

Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen

Bewertung des Kunden

Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?

Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.

Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.

Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.

Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).

Herr Bernhard Schulte hat schnell und umfassend einen Aufhebungsvertrag erarbeitet. Zusätzliche Fragen wurden rasch per Telefon am selben Tag geklärt - und das alles an einem Feiertag.
Deshalb volle 5 Punkte, gerne wieder mit Herrn Bernhard Schulte. verifiziert

Kommentare

Insgesamt 8 Kommentare
Bernhard Schulte
Den Entwurf habe ich Ihnen gerade per Email zugesandt.

Der Vertrag ist entsprechend mit den Angaben zu den Parteien und dem Ausgleichsbetrages zu ergänzen.

Nach Unterschrift und Bekanntgabe der Kontoverbindungen durch die anderen ist ratsam, den Ausgleichsbetrag zeitnah zu überweisen

Falls noch Rückfragen bestehen, kann ich Sie auch gerne nocheinmal kurz anrufen.

MfG
Schulte
01.05.2020 14:13 Uhr
Bernhard Schulte
Ansonsten würde ich mich zum Abschluss über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen freuen.

MfG
Schulte
01.05.2020 14:30 Uhr
Kund*in
Email ist noch nicht angekommen.
d.chudowski@web.de
01.05.2020 14:34 Uhr
Bernhard Schulte
Vielleicht mal im Spamordner nachschauen.
01.05.2020 14:41 Uhr
Bernhard Schulte
Hier liegt nämlich eine "successful delivery" Meldung um 14:10 Uhr an die von Ihnen genannte Email vor.
01.05.2020 14:43 Uhr
Kund*in
Vertragsentwurf ist angekommen, vielen Dank.
Ein paar Fragen hätte ich dazu:
- Mein Vater ist mittlerweilen verstorben, muß der Text dann nicht nur Frau Juritta Chudowski heißen?
- Wie sollte die Abwicklung konkret stattfinden:
a) erst das Geld aufs Konto, dann die Unterschriften?
Ein "Zug-um-Zug-Geschäft" ist dann ja schwer möglich
b) was bei Barzahlung vor Ort, hatte mein Bruder vorgeschlagen, Ist das ratsame, falls ok., wie müßte der Text abgeändert werden?
- Müssen nicht beide Eheleute der beiden anderen Parteien unterschreiben? Wie im alten Vertrag auch?
PS: die Parteien haben sich von damals geändert, es sind andere Parteien, weil die vorhergehenden Eigentümer ihre Häuser verkauft haben.
01.05.2020 14:58 Uhr
Bernhard Schulte
Lassen Sie uns mal kurz telefonieren. Ich rufe jetzt (anonym) an.
01.05.2020 18:32 Uhr
Bernhard Schulte
Danke für das angenehme Telefonat von eben. Schön, dass ich helfen konnte. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.

Falls Sie künftig wieder einen anwaltlichen Rat brauchen, können Sie mich gerne hier direkt bei yourXpert über mein Profil: https://www.yourxpert.de/xpert/rechtsanwalt/bernhard.schulte

oder

die yourXpert Telefonhotline: Tel.: 0900 1010 999 unter Angabe meiner Kennung: 63827 direkt erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
01.05.2020 18:48 Uhr

Ähnliche Fragen


yourXpert:
(Rechtsanwalt)
Termin?
Frage ab 226 €
Tel. 2,50 € / Min
Chat 2,99 € / Min
Termin vereinbaren
1343 Bewertungen

"Schnelle & einfache Hilfe vom Anwalt & Datenschutzbeauftragten (TÜV)! Nutzen Sie die Telefonhotline o. den Chat & erhalten direkt eine Beratung für Ihr Problem! Viele Rechtsfragen zB Coaching, DSGVO, Inkasso, Miet-, Kauf-, Urheber-, Vertragsrecht etc"
3164 Antworten | 12 Fachartikel
ZDF WISO Testsieger

    So funktioniert's

  1. Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
  2. Unverbindliches Festpreisangebot
  3. Angebot annehmen und Rechtsberatung erhalten
Anliegen schildern
Jetzt zum Newsletter anmelden und die besten Rechts-Tipps erhalten
+ exklusive Gutscheinaktionen für alle Beratungsbereiche