AU / neue Arbeitszeiten
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Ordemann,
im Auftrag von Dr. Matthäus Marques Hager sende ich Ihnen zwei Dokumente mit der Bitte um kurze Rückmeldung.
Vielen Dank und viele Grüße
T. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihren weiteren Auftrag. Ich habe die Unterlagen im Einzelnen geprüft und nur die folgenden marginalen Anmerkungen dazu:
1. Informationssschreiben zu einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit
Ich empfehle, Ziffer 1 wie folgt zu formulieren:
".........verpflichtet, möglichst frühzeitig vor Schichtbeginn......."
In Ziffer 3 würde ich in der Zeile 2 und 3 jeweils von der "AU-Bescheinigung" sprechen.
In der 3. Zeile ich rege ich zudem die folgende sprachliche Konkretisierung an:
"....falls möglich, über eine AU-Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit."
2. Informationssschreiben zu den Arbeitszeiten
Zur Klarstellung rege ich zu Ziffer 2 noch die folgende Ergänzung zu dem Passus in Klammern in der letzten Zeile an:
(oder Beginn der Ruhepause bei Arbeit im 2-Schichtsystem)
Bei Ziffer 7 ist mir nicht ganz klar, warum dort für die Übernahme des Empfangsdienstes der Zeitraum von 18.40 Uhr bis 19.15 Uhr festgelegt worden ist, da die Ruhepause zwischen der zweiten und dritten Schicht in der Zeit zwischen 18.30 Uhr und 19.00 Uhr liegt. Ich nehme an, dass es bei Ziffer 7 auch darum geht, den Empfangsdienst in der Ruhepause abzudecken, wie auch in der Mittagspause. Daher müsste hier m.E. die Zeit noch an die Lage der Ruhepause angepasst werden. Dementsprechend müsste auch im letzten Satz dieser Ziffer noch festgelegt werden, wann diese Mitarbeiter, die in der Ruhepause zwischen der zweiten und dritten Schicht den Empfangsdient übernehmen, ihre Pause von 30 Minuten nehmen müssen.
Im Übrigen bewegen sich die Arbeitszeiten im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes und auch die Länge der Ruhepausen entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Daher ist das Informationsschreiben so in Ordnung.
Bei einer Arbeitszeit von 10 Stunden am Tag ist darauf zu achten, dass diese das Maximum nach dem Arbeitszeitgesetz darstellt und daher nicht überschritten werden darf. Falls die wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend auf bis zu 60 Stunden verlängert wird, ist immer für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen, da bezogen auf einen 24-Wochen-Zeitraum eine Arbeitszeit von 48 Stunden/Wocheim Schnitt nicht überschritten werden darf.
Zu beachten ist auch, dass die Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeit eine Ruhepause von 11 Stunden haben müssen (§ 5 ArbzG). Falls ein Arbeitnehmer daher in der Abendschicht tätig ist, kann er grundsätzlich erst wieder in der zweiten Schicht eingesetzt werden. In bestimmten Bereichen kann die Ruhezeit auch auf 10 Stunden verkürzt werden (§ 5 Abs. 2 ArbzG).
Besonderheiten bei den Arbeitszeiten gelten wiederum für voll- und minderjährige Auszubildende. Falls Sie hierzu noch weitere Informationen benötigen, lassen Sie mich dies gern wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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Genau, es geht in Ziffer 7 darum, den Empfangsdienst abzudecken.
Die Pause am Abend ist von 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr für alle MA außer die Empfangskraft.
Wenn die Empfangskraft Schicht 2 + 3 macht, dann sieht es vereinfacht so aus:
13:45 Uhr Schichtbeginn
19:15 Uhr - 19:45 Pause
23:00 Uhr Dienstschluss
So ist gegeben, dass der Empfang in der Pausenzeit besetzt ist.
Wenn die Empfangskraft nur die Schicht 3 arbeitet, sieht es wie folgt aus:
18:40 Umkleiden Empfangskraft Schicht 2 (Telefon wird in die Umkleide mitgenommen)
18:40 Umkleiden Empfangskraft Schicht 3
18:45 Schichtende Empfangskraft Schicht 2
18:45 Uhr Schichtanfang Empfangskraft 3
19:15 Uhr Pause Empfangskraft 3
19:45 Uhr Ende Pause Empfangskraft 3
23:00 Uhr Schichtende Empfangskraft 3
Der Wechsel Schicht 1 und 2 am Empfang läuft ähnlich ab.
Unseren Erachtens ist es korrekt. Was meinen Sie dazu? Sollen wir extra aufführen, wie die Schicht der Empfangsmitarbeiterin ist?
Wichtig ist immer, dass bei einer Arbeit in einem 2-Schichtsystem und einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis zu 9 Stunden täglich eine Pause von insgesamt 30 Minuten gewährt wird und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden (bis maximal 10 Stunden am Tag) von insgesamt 45 Minuten. Das ist bei dem vorliegenden System offensichtlich der Fall.
Falls noch Fragen bestehen, melden Sie sich gern.