Arbeitvertrag prüfen
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte den Arbeitsvertrag nach kritischen Stellen mit entsprechende Kommentare und ggf. Empfehlungen zu prüfen .
Danke und beste Grüße,
A. Zabirov
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrter Fragesteller,
ich danke für Ihre Anfrage.
Bitte laden Sie den Arbeitsvertrag hier hoch, oder schicken Sie ihn direkt per mail an mich an: anwaltwoehler@googlemail.com.
Leider haben Sie es versäumt den Vertrag hier einzustellen.
Wenn der Vertrag vorliegt werde ich ihn prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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danke für die Nachricht.
Ich melde mich heute Abend zu Ihrer Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler
1. Die Befristung ist für 2 Jahre rechtlich in Ordnung weil für 2 Jahre der AG ohne Rechtsgrund befristen darf.
2. § 2 insbesondere Nr. 4 und 5 sind rechtmäßig weil der AG aufgrund seines Direktionsrechts nach § 106 GewO berechtigt ist Ort, Zeit und nähere Ausgestaltung der Arbeit nach billigem Ermessen zu bestimmen.
3. § 3 kann man so fassen, wobei es durchaus sinnvoll wäre eine Arbeitszeit nach Vertrag festzulegen. Es ist aber kein muss.
4. Für § 4 den Ort der Arbeit gilt im Prinzip das was ich zu 2. geschrieben habe. Der AG hat das Direktionsrecht und nur wenn man dieses konkret ausschließt könnte sich der AN auf einen bestimmten Ort berufen.
5. In der Überschrift zu § 5 wird ein Dienstfahrzeug erwähnt danach im Text aber nicht. Bei Ihrer Gehaltshöhe inkl. Tantiemen ist es zulässig wenn Überstunden nicht gesondert vergütet werden, dies lässt die Rechtsprechung zu. Die Tantiemen sind so in Ordnung, allerdings müsste es noch eine gesonderte Regelung im Detail zu den Zielen geben, weil man so nicht beurteilen kann, wann die Ziele erreicht sind und wann nicht.
Was nicht rechtmäßig ist, ist der Vorbehalt der Freiwilligkeit der Tantieme. Dies verstößt nach der BAG Rechtsprechung gegen § 307 BGB.
Die Leistung wird erst zugesagt und dann wieder unter Freiwilligkeit gestellt.
Folge wäre das Sie in jedem Fall einen Anspruch haben wenn die Ziele erreicht sind. Man solle den Absatz mit der
Freiwilligkeit streichen, er wäre ohnehin unwirksam.
6. Alle weiteren Punkte sind im wesentlichen "Standard" und unbedenklich.
Das gilt auch für die Kündigungsfristen und die Probezeit.
Wenn Sie konkrete Rückfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler