Arbeitszeugnis
Fragestellung
Ich habe von Ihnen ein Arbeitszeugnis erhalten, mein Arbeitgeber hat es umgeschrieben. Leider hat er einige Passagen geändert, gerade die mir so bedeutenden "Softskills" wurden herausgenommen, mit der Begründung es sind einige Sachen doppelt geschrieben, dafür wurde mehr auf mein Beruflicher Werdegang eingegangen. Meine Frage an Sie lautet, kann man das von meinem Arbeitgeber Formulierte Zeugnis so stehen lassen? auf welchen Aspekten würden Sie beharren, damit es für einen Beruflichen - Quereinstieg keine Stolpersteine gibt. Hinzugefügt sind beide Versionen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
ich habe das Konzept des Arbeitgebers geprüft und noch die folgenden Anmerkungen bzw. Änderungsvorschläge hierzu:
1.
Im dritten Absatz würde ich von "....eignete er sich umfangreiche Erfahrungen in den Tätigkeiten......" sprechen.
2.
Vor dem nächsten Passus beginnend mit "Durch kontinuerlich gute Leistungen....." sollte noch ein Absatzzeichen eingefügt werden. Zudem müsste in diesem Satz noch angegeben werden, zu wann Sie in den anderen Bereich gewechselt sind. Ich schlage vor, den Satz wie folgt zu formulieren:
"Durch kontinuierlich gute Leistungen in dieser Produktsparte haben wir Herrn Ascher mit Wirkung vom......"
Hier müsste dann noch das genaue Datum oder zumindest der Monat und das Jahr angegeben werden. Es sollte in einem Zeugnis möglichst auch immer die Aktivform ("haben" und nicht "wurde") gewählt werden.
3.
Ein Zeugnis ist immer in einem einheitlichen Schriftbild abzufassen. Daher sollte die Beschreibung der Aufgaben nicht in Kursivdruck gesetzt werden.
4.
In der Leistungsbeurteilung schlage ich noch beiden folgenden Änderungen vor:
- Er realisiert die selbst gesteckten und vereinbarten Ziele immer beharrlich.
oder alternativ: immer vollumfänglich
Es muss immer erwähnt und auch beurteilt werden, wie die Arbeitsleistung an sich war bzw. durchgeführt wurde.
- ....und seinen guten analytischen Fähigkeiten....
Das Wort "soliden" aus dem aktuellen Text entspricht nur der Note 3.
Im Übrigen ist das Zwischenzeugnis jetzt in Ordnung. Es enspricht in der Leistungsbeurteilung der Note 2+ und in der Bewertung des Sozialverhaltens der Note 1 - 2. Es genügt auch allen formalen und inhaltlichen Anforderungen an ein qualifiziertes Zeugnis.
Falls noch Fragen bestehen, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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vielen Dank für Ihren weiteren Auftrag. Könnten Sie mir der Vollständigkeit halber noch die Nummer des ursprünglichen Auftrags durchgeben?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Uta Ordemann
Es gibt zudem das Zwischenzeugnis vom 27.10.2015, bei dem es sich aber nicht um ein aktuelles Zwischenzeugnis handelt. Daher ist mir hier der Bezug noch nicht ganz klar, da ja offensichtlich ein aktuelles Zwischenzeugnis erteilt werden sollte.
Für eine kurze Erläuterung hierzu wäre ich dankbar.
Freundliche Grüße
Uta Ordemann
Beste Grüße
Uta Ordemann
Mit den besten Grüßen
Uta Ordemann