Arbeitszeugnis
Beantwortet von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Fragestellung
Hallo,
ich habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis bekommen, das mir komisch formuliert vorkommt, abgesehen von einem Rechtschreibfehler.
Da stehen Sachen wie "sie beeindruckte", "immerzu weit über dem Durchschnitt", "ihre außergewöhnlichen Leistungen", "lobenswert". Das scheint mir absichtlich überspitzt und übertrieben formuliert worden zu sein, weil so formuliert man doch kein gutes Zeugnis, oder?
Der Hintergrund: ich habe überraschend gekündigt, der Arbeitgeber war wütend, weil es sowieso schon Personalmangel gab.
Ich erhielt auf höfliches bitten wochenlang kein Zeugnis. Erst mit der Benennung von entsprechenden Paragraphen und der Androhung rechtliche Schritte einzuleiten, kam dann mal was.
Nur dieses Zeuignis kann ich, meiner Meinung nach, doch niemanden vorzeigen, damit fühle ich mich eher verspöttet, das soll mir doch eher schaden.
Wie sehen Sie das? Was kann ich machen?
Wie bewerten Sie dieses Arbeitszeugnis?
Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihren Auftrag. Ich habe das Zeugnis eingehend geprüft und füge meine Anmerkungen und Änderungs- bzw Korrekturvorschläge in einem Word-Dokument bei.
Falls Sie noch Fragen hierzu haben, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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Mit besten Grüßen
Uta Ordemann