Arbeitsvertrag kündigen
Fragestellung
Ich würde gern am 14.02.2020 meinen Arbeitsvertrag zum 15.03.2020 kündigen. Laut meinen Arbeitsvertrag richtet sich die Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Regelungen (ich bin in diesem Arbeitsverhältnis schon mehr als 6 Monate).
Ich habe aber ein Fortbildungsvertrag abgeschlossen (Datei beigefügt) und meine Kündigung ist bis zum 31.05.2020 ausgeschlossen. Wenn ich es aber richtig interpretiere, ich kann schon mein Arbeitsvertrag zum 15.03.2020 kündigen, ich muss nur Teil der Fortbildungskosten, in diesem Fall die Hälfte zurückzahlen.
Ist diese Vermutung richtig?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Aehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Vermutung ist zutreffend:
Die Kündigung ist zu dem von Ihnen genannten Datum möglich.
Aufgrund der wirksamen Rückzahlungsvereinbarung sind Sie dann anteilig zur Rückzahlung verpflichtet, wobei der Anteil hier 50% beträgt.
Insoweit ist die Vereinbarung also eindeutig und bestätigt Ihre Vermutung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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