Arbeitsvertrag checken
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
ich würde gerne Ihren Rat einholen, bevor ich meinen neuen Arbeitsvertrag unterzeichne. Sind die Klauseln so rechtswirksam? Ist aus Arbeitnehmersicht irgendwas nicht üblich oder empfehlenswert?
Wir haben mündlich vereinbart, dass nach der Probezeit eine erfolgsabhängige (% gestaffelt) Lohnerhöhung erfolgen soll. Wäre es möglich dies bereits in den Vertrag aufzunehmen?
Ebenso soll der Vertrag nach Abschluss der Befristung (wenn beiderseits nichts dagegen spricht) in einen unbefristeten verwandelt werden. Sollte man dies bereits erwähnen?
Zu guter Letzt hätte ich gerne irgendwo vermerkt, dass ich mein eigenes Handy als Diensthandy zur Verfügung stellen werde.
Vielen Dank im Voraus,
Ihre Nadine Gemballa
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Rastuchende,
alle Klauseln im Vertrag sind wirksam und verstoßen nicht gegen geltendes Recht.
In § 1 (3) ist die Versetzungsbefugnis vereinbart; wollen Sie das nicht und nur in Wuppertal tätig sein, ist dieser Passus zu streichen.
In § 3 ist dann als (3) einzuführen:
"Nach der Probezeit erfolgt eine erfolgsabhängige Zusatzentlohnung nach folgenden Gesichtspunkten:
..... (Hier muss nun die prozentuale Erhöhung genau beschreiben werden)"
In § 4 sollte dann das Handy als Diensthandy aufgeführt werden.
Nach Beendigung der Befristung wandelt der Vertrag sich automatisch in einen unbefristeten Vertrag um, WENN Sie über die Befristung hinaus widerspruchslos dort weiter tätig sind.
Der Rest des Vertrages ist nicht zu beanstanden.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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