Arbeitsrecht
Beantwortet von Mediator & Schuldnerberater Ralf Bornemann in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte/r Herr/Frau!
Mein Problem wäre: seit 1.08.2016 arbeite ich in der Sonne Landhaus,als Kellnerin. Bis jetzt war nie Probleme aber jetzt der Chefs möchten das Haus verkaufen, weil wenn es so weiter geht wie bis jetzt muss er Insolvenz melden. Er hat kein Geld, Bank gibt ihm auch keins... er hat den Haus verkauft, uns alle gekündigt mit 31 Dezember. In unsere Vertrag deutlich drin steht,dass wir Nacht,- Sonn,-Feiertagezuschlag bekommen. (25%, 50%,125%,150%) bis jetzt haben wir immer bekommen, aber jetzt weil alles bis zum Ende ist... und wollen unsere Chefs uns sparen haben sie zu uns gesagt, dass die Zuschläge sind mit „Faktor 5“ berechnet. Das bedeutet bei denen die haben alle Zuschläge mit 5 Euro berechnet. Zum Beispiel
Früher war wenn ich 1914 brutto Monatslohn (11 Euro brutto Stundenlohn) habe und ich habe im Monat insgesamt 51,50 Stunde am Sonntag gearbeitet es würde so ausgerichtet: 51,50*11*0,5=283,25€
Und jetzt ist: 51,50*5*0,5=128,75€
Ich habe so gewusst dass der Faktor immer der brutto Stundenlohn ist. Meine Frage ist ob es darf überhaupt geändert werden 5 Euro statt 11 berechnen? Weil wenn ich logisch nachdenke wenn bei uns alle mit 5 Euro rechnen ein Küchenchef wer deutlich mehr Stundenlohn hat als ein Kellner/in das gleiche Zuschlag bekommt und verliert viel Geld ist unfair ist... ist das überhaupt möglich das die nicht mit brutto Stundenlohn rechnen?
Ihre Antwort bedanke ich im Voraus
Lg Frau Fülöp
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Mediator & Schuldnerberater Ralf Bornemann
Sehr, geehrter Ratsuchende,
wenn es keinen Tarifvertrag gibt ist es möglich.
Stellen Sie einen Antrag auf Insolvenzgeld beim Arbeitsamt und melden Sie sich arbeitslos.
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