Arbeiitsrecht
Fragestellung
Hallo,
ich habe mal eine frage zum Arbeitsrecht, und zwar wurde uns vor ca 6 Wochen mündlich mitgeteilt das unser Betrieb aus Gesundheitlichen Gründen übernommen wird.
Ich hatte erst letzte Woche Samstag ein Gespräch mit meinem zukünftigen Arbeitgeber,ich habe weder mündlich noch schriftlich den Vertrag zugestimmt, da es hieß wir bekommen noch eine Einsicht in den Vertrag. Die Einsicht hatte ich bis heute noch nicht, aber ab nächste Woche Montag wär mein erster Arbeitstag im neuen Betrieb, da der Arbeitsplan von der Chefin schon geschrieben worden ist.
Ich bin mit der Situation Unzufreiden da ich werder weiß was mein Stundenlohn oder mein Bruttolohn ist.
Die Frage ist wie ich aus dieser Situation ohne schaden rauskomme?
Da ich unter diesen Vorraussetzungen dort nicht arbeiten möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Verena
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn Ihnen - trotz ansich gesetzlicher Verpflichtung - keine Informationen zum Betriebsübergang und neuen Arbeitsvertrag gemacht worden sind, sollten Sie SCHRIFTLICH WIDERSPRECHEN.
Das hat zur Folge, dass der alte Arbeitsvertrag mit dem alten Arbeitgeber weiterhin Bestand hat, also auch die alte Lohnzahlung und die alten Arbeitszeiten.
Bei den Arbeitszeiten kommt es dann darauf an, was im alten Vertrag steht. Konnte und durfte der Arbeitsplan vorgegeben werden, darf das auch weiterhin gemacht werden.
Beiden Seiten steht dann das nach dem alten Arbeitsvertrag bestehende Kündigungsrecht zu, ed.h. Sie könnten den Vertrag selbst kündigen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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