Anlage U Steuervorteil
Beantwortet von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe seit 10/2018 von meiner Frau getrennt und muss Trennungsunterhalt bezahlen.
Mein Bruttoeinkommen 2018 beträgt ca. 60.000,-€ Steuerklasse 3
Trennungsunterhalt 600€ Wohnvorteil + 174€ Barunterhalt
Brutto Ehefrau 2800.-€ (nur 2Monate Beschäftigt) Steuerklasse 5
Den Unterhalt muss meine Frau als Einkommen versteuern, diesen Nachteil muss ich ausgleichen.
Ist es Steuerlich für mich günstig wenn ich den Unterhalt in der Anlage U geltend mache?
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Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
da die Trennung im Laufe des Jahres 2018 erfolgte, gelten für dieses Jahr noch die Grundsätze der Ehegatten-besteuerung mit Splittingtarif und Zusammenveranlagung.
Dies kommt auch inder Steuerklassenwahl III und V zum zum Ausdruck, die das ganze Jahr gegolten haben. Insofern kommt eine eventuelle Geltendmachung der Absetzung der Unterhaltsleistungen im Rahmen des sog. Realsplitting mit Steuerpflicht der Unterhaltsleistungen bei Ihrer getrenntlebenden Ehefrau erst ab 2019 in Betracht, wo die Steuerklasse III für Sie und V für die Ehefrau nicht mehr in Betracht kommt.
Erst für 2019 ist daher eine Prüfung des Realsplittings möglich und erforderlich.
Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantworten konnte.
Schönen Abend
Prof.Nettelmann
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