Anhörung Polizei
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Roth,
ich schreibe Ihnen im Namen meines Vaters (72 Jahre alt). Mein Vater war im letzten Jahr mit dem Fahrrad im Wald unterwegs zum Blaubeeren sammeln. Seit ich mich erinnern kann fährt er in die Wittstocker Heide, die sich über die Landesgrenze von Mecklenburg und Brandenburg erstreckt. Er kenn die Wälder sehr gut und wir haben uns noch nie Sorgen gemacht, dass er den Weg nicht zurück findet. Am späten Nachmittag meldete er sich dass erste mal telefonisch, dass er nicht weiß wo er ist. Wir wollten ihn beruhigen. Um so später es wurde, um so panischer wurde mein Vater. Mein Bruder riet ihm, einen Hochsitz zu suchen, da dort Nummern sind und der Förster dann weiß, wo er ist. Er glaubte in Brandenburg zu sein und mein Bruder fuhr zu dem Hochsitz. Was wir nicht ahnten und mein Vater auch nicht ist die Tatsache, dass er schon in Mecklenburg war. Mein Bruder wurde panisch und rief die Polizei, obwohl mein Vater es nicht wollte. Die Polizei fuhr los, um ihn zu suchen und ortete das Handy von meinem Vater, da er kein Empfang mehr hatte und wir ihn nicht mehr kontaktieren konnten. Mein Vater war zu dem Zeitpunkt depressiv und physisch auch angeschlagen, so dass meiner Meinung nach die Sorge um ihn berechtigt war.
Ich benötige für die Anhörung des Polizeipräsidiums eine Antwort und hoffe, dass mein Vater den Einsatz nicht zahlen muss.
Die Antwort benötige ich zeitnah, da die Antwort bis zum 21.03.19 eingegangen sein muss.
Das Schreiben der Polizei finden Sie im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Dana Griesbach
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
„Zu Ihrem Schreiben vom 28. Februar 2019 nehme ich wie folgt Stellung:
Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum und aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage Sie gegen mich Gebühren und Auslagen in Höhe von EUR 480,00 festsetzen wollen.
Richtig ist aber, dass ich mich am 29.07.2018 (und nicht am 29.07.2016) bei einer Radtour in einem Waldgebiet in der Wittstocker Heide verfahren habe und insoweit auch telefonischen Kontakt zu meinen Angehörigen hatte. Ich hatte meinen Angehörigen aber telefonisch mitgeteilt, dass Sie jedenfalls die Polizei nicht benachrichtigen müssten. Es ist mir aber unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zurechenbar, wenn hier entgegen meines eindeutigen Hinweises dennoch die Polizei verständigt worden ist.
Aus Ihrem Einleitungssatz wird aber leider auch nicht einmal ansatzweise ersichtlich, aufgrund welcher Schilderung Sie eine Gefährdung meines Lebens oder meiner Gesundheit angenommen habe und insoweit umfangreiche Maßnahmen zu meinem Auffinden einleiteten.
Eine detaillierte Schilderung des Sachverhaltes ist Ihrem Schreiben nicht zu entnehmen.
In Ihrem Schreiben teilen Sie mit, dass mir alle im Rahmen der Erfüllung polizeilicher Aufgaben veranlassten Maßnahmen zugerechnet werden müssten. Dies ist vor dem Hintergrund meiner Schilderung nicht richtig.“
Daraus folgt, dass ich keine Kosten im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 29.07.2018 zu übernehmen habe.“
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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