Angaben in Steuererklärung zu Kapitalerträgen
Fragestellung
Ich bin im Grundbuch Abt. III seit 1.8.2014 folgendermaßen eingetragen:
"120 Tsd. Euro Grundschuld - ohne Brief-mit 1,5 % Jahreszinsen für (meine Name, Geb.-Datum) vollstreckbar nach § 800 ZPO."
Ich habe aber seit dem Zeitpunkt der Eintragung darauf verzichtet, dass mir die aktuelle Eigentümerin des Wohneigentums die genannte Verzinsung zahlt. Ich wohne in ihrem Haus und zahle eine sehr geringe Miete, so dass ich auf ihre Zahlung der 1,5 % Verzinsung verzichtet habe.
Muss ich irgendetwas diesbezüglich in meiner Steuererklärung angeben (KAP-Anlage) oder
bleibt das ohne Relevanz?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Holger Traub
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Grundlage des vorgegebenen Sachverhalts will ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Die Eintragung in Abt. III mit einer Grundschuld in Höhe von T€ 120,0 zzgl. 1,5% Jahreszins hat keine Relevanz bzgl. der jährlichen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Grundschuld nebst Zinsen dient nur der Absicherung.
Maßgeblich für Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nur tatsächliche Zuflüsse im Sinne des § 20 EStG. Wenn SIe hierüber keine Einkünfte erzielen, müssen Sie in der Anlage KAP auch keine Angaben machen.
D. h. ein Verzicht auf die Zahlung einer Verzinsung gem. der eingetragenen Grundschuldverzinsung ist ohne Relevanz.
Ich hoffe Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und würde mich über die Abgabe einer 5-Sterne-Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
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